© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  34/13 / 16. August 2013

Umwelt
Signale aus Karlsruhe
Heiko Urbanzyk

Seit zwei Jahren fließen täglich Hunderte Tonnen radioaktiv verseuchtes Wasser aus der Atomruine Fukushima in den Pazifik. Da der private Energiekonzern Tepco mit den Katastrophenfolgen technisch und finanziell überfordert ist, sollen es nun der Staat und die japanischen Steuerzahler richten. Auch in Deutschland drohen dem Fiskus und damit dem Bürger wegen Fukushima zusätzliche Milliardenkosten – allerdings weil das deutsche Kernkraftabenteuer vorsorglich beendet wird. Anlaß sind zwei Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Kassel, wonach die Anordnung des Landes Hessen zur dreimonatigen Abschaltung der Blöcke A/B des AKW Biblis rechtswidrig war. Das läßt die Konzerne Eon, RWE und Vattenfall hoffen, daß das Bundesverfassungsgericht auch ihren Klagen gegen die 13. Atomgesetznovelle (AtG), also den „Atomausstieg“ von 2011, stattgeben wird.

„Die Entscheidungsgründe zur Rechtswidrigkeit des Moratoriums sind entschieden und klar“, analysierte der Berliner Juraprofessor Ulrich Battis in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (13/13). Die Stillegungen kämen einer Enteignung gleich – hierfür hätte es eine Entschädigungsregelung im Gesetz geben müssen. Das alleine mache den Atomausstieg grundgesetzwidrig, so Battis. Neben einer Anhörung der Betroffenen hätte eine ordentliche Sachverhaltsaufklärung stattfinden müssen. Ein Atomunfall in Japan reiche nicht, um deutsche AKW für unsicher zu erklären, deren Sicherheit man noch sieben Monate zuvor bescheinigte. Wolle man am Atomausstieg festhalten, müsse die Atomnovelle um Entschädigungsregelungen ergänzt werden. Der Schaden wird auch in diesem Fall letztlich sozialisiert – und die Steuerzahler bluten erneut für ihre juristisch dilettantischen Politiker.

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