© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  38/13 / 13. September 2013

Meldungen

Amtsgericht München bremst Abmahnindustrie

München. Nutzer von Tauschbörsen im Internet können nicht mehr ganz so einfach von Abmahnkanzleien ausgenommen werden wie bisher. Das Amtsgericht München hat nun die Haltung des Amtsgerichts Hamburg übernommen und die Kosten für Abmahnverfahren bei Urherberrechtsverletzungen bei 150 Euro gedeckelt. Bislang war München für die auf Abmahnungen spezialisierten Kanzleien ein bevorzugter Gerichtsstandort. Diese Firmen verschicken Massenabmahnungen an Nutzer, die leichtsinnig oder unwissentlich gegen Urheberrechte verstoßen (JF 46/12). Bislang wurden dabei oft mehrere hundert, manchmal sogar über 1.000 Euro fällig. Das Gericht bezog sich in dem Beschluß auf ein geplantes Gesetz, das die Abmahnkosten auf 155,30 Euro begrenzt und den Gerichtsstandort am Wohnort des Beklagten festlegt. Auch dies wäre für die betroffenen Firmen ungünstig. (rg)

 

„Guardian“-Chef sieht Pressefreiheit in Gefahr

Brüssel. Der Chefredakteur des Guardian, Alan Rusbridger, hat das EU-Parlament um Unterstützung bei der Wahrung der Berichterstattung gebeten. Der Brite sieht die Pressefreiheit in Gefahr. Der Guardian-Mitarbeiter Glenn Greenwald (JF 33/13) hat maßgeblich zur Aufdeckung der NSA-Affäre beigetragen, woraufhin starker Druck auf die Zeitung ausgeübt wurde. Derweil arbeitet die EU-Kommission an einem EU-weiten Gesetz zum Datenschutz. Die zuständige Kommissarin Viviane Reding sagte im ZDF: „Die Regel soll sein: Ein Europa, ein Gesetz.“ (rg)

 

„taz“ verunglimpft Politiker der AfD als Homosexuellen

BERLIN. Die taz hat den Artikel „Antifeminismus in der AfD: Volle Kraft zurück“ aus ihrem Online-Archiv entfernt. In dem Artikel hatte Simone Schmollack („Geschlechterpolitik“-Redakteurin) unter anderem behauptet, der Vorsitzende der Alternative für Deutschland in Nordrhein-Westfalen, Alexander Dilger, sei ein „bekennender Schwuler“. Dilger dazu: „Ich bin weder homosexuell noch gar ein ‘bekennender Schwuler’.“ Auf seinem Blog berichtet er weiter, die Autorin habe ihn um ein Telefoninterview gebeten. Er habe ihr angeboten, Fragen schriftlich zu beantworten, was sie abgelehnt habe. Daraufhin habe sie diese Lügen verbreitet. Die taz hat sich für den Artikel entschuldigt. (rg)

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