© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  40/13 / 27. September 2013

Umwelt
Pflicht zur Auskunft
Heiko Urbanzyk

Laut einer neuen Populus-Studie finden 61 Prozent der Deutschen, daß die EU zuviel Zeit darauf verwende, ihren Alltag zu regulieren. Nur 37 Prozent glauben, daß EU-Richtlinien dafür sorgten, daß sie Produkten vertrauen könnten. Ein Gegenbeispiel dafür ist die neue Bauproduktenverordnung. Enthält ein Bauprodukt „besonders besorgniserregende Stoffe“, muß dies nun in einem Sicherheitshinweis mitgeteilt werden. Gerade mit Blick auf Boden- und Wandbeläge war dies überfällig, wie eine 528seitige Studie des Umweltbundesamtes (UBA) nachweist. Welche Stoffe „besonders besorgniserregend“ und somit zu kennzeichnen sind, regelt die nicht unumstrittene EU-Chemikalienverordnung (Reach).

Einfacher wäre es, von vornherein auf besonders besorgniserregende Stoffe zu verzichten.

Der Pflicht zum Beipackzettel entspricht das Auskunftsrecht für Verbraucher. Wird eine Firma nach besorgniserregenden Inhaltsstoffen befragt, muß sie innerhalb von 45 Tagen antworten. Dies gilt für sämtliche Alltagsprodukte. Das UBA hilft hierbei mit einem Anfragegenerator. Der Verbraucher muß nur noch Strichcodenummer, Produktname und seinen Absender auf der Netzseite der Dessauer Behörde eingeben. Diese leitet die Anfrage an den Hersteller weiter. Einfacher geht’s nicht – oder? Besser wäre es, ganz auf bedenkliche Stoffe zu verzichten. Wir umgeben uns tagtäglich mit ihnen in den eigenen vier Wänden. Wir geben sie unseren Kindern zum Spielen, laufen darauf herum, toasten unser Weißbrot und streichen die Wände damit. Was jedoch nachweislich Atemwege angreift, krebserregend ist, das Erbgut mutieren läßt und impotent macht, hat in Konsumgütern nichts verloren. Das UBA empfiehlt daher, auf Siegel wie den „Blauen Engel“ zu achten.

UBA-Anfragegenerator: www.reach-info.de/verbraucheranfrage

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen