© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  44/13 / 25. Oktober 2013

Deutsche Regulierungsbehörde ermöglicht Routerzwang
Unsere Freiheit ist in Gefahr
Jörg Fischer

Vor 26 Jahren begann die Bundespost, ihre Telefonanschlüsse mit universellen TAE-Dosen auszustatten. Diese weitsichtige Entscheidung des Staatskonzerns ermöglichte nicht nur den Austausch der Telefone, sondern schuf zugleich die Grundlage für den problemlosen Anschluß von Fax und Anrufbeantworter sowie später von Modems und Splittern fürs Internet. Das Jahr 1990 brachte dann nicht nur die deutsche Einheit, sondern auch die Freiheit, sich seine Endgeräte selbst auszusuchen.

Diese Wahlfreiheit ist nun bedroht, denn die Bundesnetzagentur erlaubt den Internetanbietern, diese segensreiche Liberalisierung auszuhebeln – mittels Kleingedrucktem in den Verträgen. Durch Geheimhaltung der Internetzugangsdaten ist es den Kunden bei bestimmten Anbietern nicht möglich, statt des störanfälligen Billigrouters aus Fernost eine Fritzbox „Made in Germany“ anzuschließen. Der britische Konzern Vodafone verteidigt dieses Vorgehen offensiv. Wer mit dessen Easybox unzufrieden sei, könne allerdings in den Komforttarif wechseln und dann seinen Router, der die Signale aus der TAE-Dose kundengerecht umwandelt, frei wählen. Die widergewonnene Freiheit kostet jedoch 60 Euro pro Jahr – und eine zweijährige Vertragsverlängerung.

Mittelständische Firmen wie Lancom aus Würselen oder die Berliner AVM, die seit 1989 mit ihren Fritz-Geräten sogar Weltkonzernen wie 3Com (2010 von Hewlett-Packard aufgekauft) erfolgreich Paroli bieten, werden durch den behördlich erlaubten Routerzwang um wichtige Marktanteile gebracht. Sollte die Bundesnetzagentur nun den Konzernlobbyisten folgen, bliebe als letzte Rettung nur das Bundeskartellamt. Doch die Wettbewerbshüter sahen schon bei der fragwürdigen Übernahme von Kabel Deutschland durch Vodafone keinen Grund, einzuschreiten.

Noch bis 6. November können sich auch Bürger mit Eingaben gegen den Routerzwang an die Bundesnetzagentur wenden: 416-postfach@bnetza.de

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