© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  47/13 / 15. November 2013

Wahlgesetz mit umstrittenem Frauen-Passus
Gegenteil von gut
Detlef Kühn

Gut gemeint ist das Gegenteil von gut“, weiß der Volksmund. Politikern ist diese Erfahrung nicht so geläufig. Wenn sie eine vermeintlich gute Idee haben, wird sie durchgesetzt – ohne Rücksicht auf Verluste oder koste es, was es wolle. Ein schönes Beispiel für Schwachsinn dieser Art findet sich im Kommunalwahlgesetz von Rheinland-Pfalz.

Im löblichen Bestreben, die Zahl der Frauen in kommunalen Parlamenten zu erhöhen, sind SPD und Grüne darauf verfallen, den Wählern auf dem Stimmzettel nicht nur die Namen der Kandidaten mitzuteilen, sondern auch, daß Männer und Frauen gleichberechtigt seien. Das ist zwar auch für den letzten Hinterwäldler keine Überraschung mehr, aber – so meinen die fortschrittlichen Abgeordneten – ein kleiner Denkanstoß, ob man nicht Frauen bevorzugen sollte, kann ja wohl nicht schaden.

Kann er aber doch! Bevormundende Pädagogik steht nämlich dem Staat, vertreten durch „WahlleiterInnen“, nicht zu. Sie müssen eine einwandfreie Wahl gewährleisten, aber die Entscheidung allein dem mitdenkenden oder sogar dummen Wähler überlassen. So funktioniert Demokratie. Das muß man den Gutmenschen einreiben – notfalls durch Wahlanfechtung. Sonst finden wir auf dem Wahlzettel noch den Hinweis, welche Parteien man wählen darf – und welche besser nicht.

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