© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  48/13 / 22. November 2013

Umwelt
Unzulässige Beihilfen
Heiko Urbanzyk

Laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages besteht der Strompreis zur Hälfte aus Abgaben, Umlagen und Steuern. 18,5 Prozent macht die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus. Doch die Zeche für chinesische Solarzellen oder Maiswüsten („Biogas“) zahlen die Bürger und nichtprivilegierte Firmen, kritisieren die Leipziger Umweltökonomen Erik Gawel und Christian Klassert in der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR). Grund sind die Ausgleichsregelungen gemäß Paragraph 40 ff. EEG. Hiernach können sich Fimen von der Umlage befreien lassen, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Der Privilegiertenkreis hat sich seit 2003 ständig erweitert. Derzeit sind 1.700 Betriebe befreit, über 2.300 haben für 2014 Ausnahmen beantragt.

Gemäß Paragraph 43 wird der Fehlbetrag bei den Nichtbegünstigten erhoben. 2012 belastete allein dieser Ausgleich die deutschen Stromkunden mit etwa 2,5 Milliarden Euro. In diesem Jahr sind es vier Milliarden – Tendenz steigend. Roland Ismer und Alexandra Karch (Uni Erlangen) klassifizieren die Ausgleichsregelung in der ZUR als europarechtswidrige Beihilfen. Das meinen auch die EU-Kommissare Joaquín Almunia und Günther Oettinger (CDU), die ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland ins Gespräch brachten. Der exorbitante Abnahmepreis für EEG-Strom ist ebenfalls im Visier. Den begünstigten Betrieben drohen nun Rückforderungen in Milliardenhöhe. Wieso die Bremer Straßenbahn oder die Stadtwerke München für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) „begünstigte Abnahmestellen“ sind, weiß wohl nur dessen Noch-Dienstherr Philipp Rösler (FDP). Firmen der Aluminium-, Eisen-, Papier- oder Chemiebranche wären ohne EEG-Ausnahmen jedoch am Ende.

www.bafa.de

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