© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  50/13 / 06. Dezember 2013

Länder reichen Antrag für NPD-Verbot ein
Karlsruhes Dilemma
Felix Krautkrämer

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts dürften wenig begeistert gewesen sein, als sich der Bundesrat vergangenes Jahr für ein neues NPD-Verbotsverfahren entschied. Zu gut ist noch der letzte Versuch in Erinnerung, als die NPD in Karlsruhe als lachender Dritter vom Platz ging. Nun muß sich das Gericht erneut mit der Frage beschäftigen, ob von der Partei wirklich eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland ausgeht. Denn die Länderkammer hat am Dienstag ihre Klageschrift in Karlsruhe eingereicht – allen Warnungen zum Trotz und ohne Unterstützung durch Bundesregierung und Bundestag.

Die Karlsruher Richter müssen nun die alarmistische Symbolpolitik der Bundesländer ausbaden, die im Zuge der NSU-Hysterie die Rufe nach einem NPD-Verbot aufgegriffen hatten. Eine undankbare Aufgabe: Entscheiden sie sich für ein Verbot, stehen die Chancen nicht schlecht, daß der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg das Urteil wieder kassiert. Verbieten sie die NPD aber nicht, stellen sie ihr eine höchstrichterliche Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Bleibt noch die goldene Mitte: die Einstellung des Verfahrens aus formalen Gründen wie 2003. Damit könnten vermutlich alle Beteiligten gut leben. Die NPD, die sich zum Prozeßsieger erklären würde, und deren Gegner, die weiter vor ihr als Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung warnen könnten.

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