© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  03/14 / 10. Januar 2014

Meldungen

Ruf nach Karenzzeit für Minister wird lauter

BERLIN. In der Diskussion um einen möglichen Wechsel des früheren Kanzleramtsministers Ronald Pofalla (CDU) zur Deutschen Bahn hat der Speyerer Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim ein Gesetz zu Karenzzeiten für Politiker gefordert. „Wir brauchen eine Karenzzeit von mindestens drei, eigentlich aber von fünf Jahren“, sagte er der Mitteldeutschen Zeitung. Zwar hänge es immer auch davon ab, ob ein ehemaliger Minister zu einem Unternehmen gehe, mit dem er auch als Minister zu tun gehabt habe. Beim Chef des Bundeskanzleramts sei dies aber „fast immer der Fall“. (tb)

 

SPD und Union planen Wahlen alle fünf Jahre

BERLIN. Union und SPD erwägen eine Verlängerung der Legislaturperiode des Bundestag von derzeit vier auf fünf Jahre. Damit greifen die Parteien einen Vorschlag von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) auf, der sich davon eine bessere Effizienz der Parlamentsarbeit erhofft. Mit einer Verlängerung würde „letztlich nur die Wahlperiode des Bundestags an die der deutschen Landtage und des Europäischen Parlaments“ angepaßt, beschwichtigte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer (CDU). Auch die Opposition zeigt sich für eine Verlängerung offen, stellt aber Bedingungen: „ Wenn wir über eine Verlängerung der Legislaturperiode diskutieren, dann muß dies verbunden sein mit mehr Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie“, machte Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann die Position ihrer Partei klar. In 15 der 16 Bundesländern beträgt die Legislaturperiode der Landtage fünf Jahre. Einzig im Stadtstaat Bremen wird noch alle vier Jahre gewählt. (tb)

 

Blüm wirft Karlsruhe Anpassungskurs vor

FRANKFURT. Der frühere Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) hat das Bundesverfassungsgericht scharf angegriffen und den Richtern eine Anpassung an den Zeitgeist vorgeworfen. In seinem Urteil zur Ausweitung des Ehegattensplittings auf Homosexuelle habe sich der Zweite Senat im Sommer des vergangenen Jahres „über eine gefestigte, langjährige Rechtsprechung“ hinweggesetzt, schrieb Blüm in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Das Gericht betreibe eine „Assimilation an die launische Wechselhaftigkeit dessen, was gerade ‘in’ ist“. Bei seinem Urteil habe das Gericht zudem „mit einem rhetorischen Trick“ den aus Artikel 6 des Grundgesetzes resultierenden rechtlichen Widerstand „aus dem Weg geräumt“. Ehe und Familie, so Blüm, seien „einmalig und ein kostbares Kulturprodukt“. Die Natur des Menschen setze „den Interpretationskünsten der Richter Grenzen“. (tb)

 

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