© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  04/14 / 17. Januar 2014

Meldungen

Mindestens 155 begleitete Suizide 2013

MAINZ. Im Jahr 2013 hat es in Deutschland mindestens 155 Fälle von begleiteten Suiziden bei Schwerstkranken gegeben. Die Zahl beruht auf Recherchen des ARD-Magazins „Report Mainz“ bei zwölf Sterbehelfern in Deutschland, die überwiegend anonym tätig sind. Darunter sind Ärzte, der Verein „Sterbehilfe Deutschland“ und ein pensionierter Pädagoge. Der ehemalige stellvertretende Schulleiter Peter Puppe bekennt sich in der am Mittwoch dieser Woche ausgestrahlten Sendung erstmals öffentlich dazu, Schwerstkranken beim Suizid zu assistieren. Seit 2005 sei er als Sterbehelfer in Deutschland unterwegs. Er habe pro Jahr vier bis fünf Menschen in den Tod geholfen, zumeist mit einem Medikamentencocktail: „Ich helfe, wenn eine schwere Erkrankung ohne Aussicht auf Besserung, ohne Aussicht auf medizinische Hilfe oder gar Gesundung vorliegt und das eindeutige Signal über längere Zeit ‘Ich möchte nicht mehr weiterleben, weil ich es als absolutes Leid und als unwürdig empfinde’“, sagt Puppe. Der 70jährige Pensionär aus Norddeutschland berät dabei Schwerstkranke, welche Mittel sie sich zu besorgen haben, und ist beim Suizid dabei. Selbst greife er nicht aktiv ein, sagt er, weil es sich ansonsten um verbotene aktive Sterbehilfe handele. Diese Form des assistierten Suizides hält der Münchner Medizinrechtler Wolfgang Putz für „absolut legal“. Putz, der ein Grundsatzurteil vor dem Bundesgerichtshof zum Patientenverfügungsrecht durchgefochten hatte, sagt in „Report Mainz“, dieser handele „vollkommen rechtmäßig, wenn er nur freiverantwortlichen Patienten hilft“. Es komme einzig und allein darauf an, ob der Patient, der den Suizid begehen möchte, „freiverantwortlich ist und wohlüberlegt handelt“. Diese Form der organisierten Sterbehilfe soll nach dem Willen des neuen Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe (CDU) verboten und unter Strafe gestellt werden. (SWR/JF)

 

Kunstsachverständige zu Raubkunst/Beutekunst

BERLIN. Der für den 27. Januar anberaumte 14. Deutsche Kunstsachverständigentag (KST) will sich im Kölner Wallraf-Richartz-Museum mit dem Thema „Raubkunst/Beutekunst“ beschäftigen. Wie aktuell das sei, zeige der Fall Cornelius Gurlitt, heißt es dazu in einer Mittelung. In der Schwabinger Wohnung des Kunsthändlersohns wurden 1.406 Gemälde, Zeichnungen, Aquarelle und Druckgrafiken aus zum kleineren Teil ungeklärter Herkunft sichergestellt (die JF berichtete mehrfach). Veranstaltet wird der Kunstsachverständigentag vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger. (tha)

www.bvs-ev.de

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