© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  05/14 / 24. Januar 2014

Internationale Gesellschaft und die Beachtung von Menschenrechtsfragen
Verwundbare Kritik von außen
(wk)

Putins Rußland gilt gemeinhin als weitestgehend resistent gegen ausländische Einmischungsversuche in Menschenrechtsfragen. Allerdings gibt es einen aufschlußreichen Präzedenzfall, auf den Konstanze Jüngling von der Hessischen Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung hinweist: In der Kulminationsphase des zweiten Tschetschenienkrieges im Dezember 1999 verzichtete Moskau auf die Vollstreckung eines Ultimatums an die Bevölkerung Grosnys (Zeitschrift für Internationale Beziehungen, 2/2013). Zuvor hatte es geheißen, wer von den Einwohnern die Stadt nicht binnen einer Woche verlasse, werde als Terrorist behandelt und müsse mit Bombardierung rechnen. Laut Jüngling könne selbst eine Macht wie Rußland „die in Form von internationaler Menschenrechtskritik signalisierten Reputationsverluste als legitime Großmacht nicht einfach ignorieren (...), da sie zur kostengünstigen Durchsetzung ihrer internationalen Ordnungs- und Gestaltungsansprüche einer entsprechenden Anerkennung der internationalen Gesellschaft bedarf“. Dazu seien 1999 noch zwei weitere Einflußfaktoren gekommen, nämlich die Schärfe der Kritik und die strategische Bedeutung der kritisierenden Akteure. Daraus ergebe sich eine prinzipielle „Verwundbarkeit von Großmächten (...) für internationale verbale Menschenrechtskritik“.

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