© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  08/14 / 14. Februar 2014

Karlsruhe überweist Entscheidung nach Luxemburg
Besser als es scheint
Gerhard Vierfuß

Auf den ersten Blick scheint es, als habe sich das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung, in dem Verfahren um die Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anzurufen, als Garant des Rechtsschutzes gegen EU-Organe verabschiedet. Doch das Gegenteil ist richtig: Noch nie hat das Karlsruher Gericht sich bei der Abwehr von Maßnahmen der EU so weit vorgewagt. Erstmals hat es klar die Rechtswidrigkeit einer solchen Maßnahme der europäischen Notenbank festgestellt. Die Vorlage beim Luxemburger Gericht war nur die zwingende Folge der unbestrittenen Kompetenzverteilung.

Zuletzt war dem Bundesverfassungsgericht vorgeworfen worden, es halte zwar formal an seiner Kompetenz zum Schutz vor ausbrechenden Rechtsakten Brüssels fest, schraube aber die Hürden für ein Einschreiten in jedem Verfahren ein Stück höher, so daß es sie nie erreichen könne. Jetzt läßt das Gericht den Worten erstmals Taten folgen. Der Beschluß der EZB wird keinen Bestand haben. Wenn ihn nicht der Europäische Gerichtshof aufhebt (oder, wie vom Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen, EU-rechtskonform interpretiert), wird Karlsruhe das für den deutschen Hoheitsbereich tun. Die Verantwortung lastet jetzt auf den Luxemburger Robenträgern, eine Rechtsspaltung innerhalb der EU zu vermeiden.

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