© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  14/14 / 28. März 2014

Bundesverfassungsgericht rügt ZDF-Fernsehrat
Nicht weit genug
Ronald Gläser

Dem ZDF-Fernsehrat gehören vor allem viele Politiker und Verbandsfuzzis an, die nach einem komplizierten Schlüssel von Bund und Ländern, Gewerkschaften, Kirchen und anderen Verbänden entsandt werden. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß der Anteil der Berufspolitiker von 44 auf 33 Prozent gesenkt werden muß. Und alle meinungsbildenden Medien feiern dies als großen Schritt hin zu mehr Staatsferne. Schon freuen sich einige Zuschauer, die von dem ZDF-Programm gelangweilt oder angewidert sind. Zu Recht?

Schauen wir uns das 77köpfige Gremium an. Da mutet die geforderte Reduzierung auf maximal ein Drittel „staatlicher und staatsnaher“ Mitglieder einigermaßen lächerlich an. Denn auch die Verbände entsenden oft Parteivertreter in den Rat, wie etwa den CDU-Mann Rudolf Seiters (für das Rote Kreuz) oder den SPD-Mann Wilhelm Schmidt (für die Arbeiterwohlfahrt). Insofern wird sich durch das Urteil wenig bis nichts ändern, wenn demnächst der Anteil der Parteienvertreter durch Verbändevertreter mit Parteibuch ersetzt wird. Es nützt nichts. Ein Herumdoktern an Symptomen reicht nicht. Eine echte Reform, die diesen Namen verdient, wäre die Abschaffung des Senders ZDF. An seiner Stelle könnten gleich vier, fünf private Anbieter um die Gunst der Zuschauer werben. Es gibt keine publikumsfreundlichere Auswahl als die, die der Markt trifft. Möge der Bessere gewinnen.

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