© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  16/14 / 11. April 2014

Europäischer Gerichtshof stoppt Vorratsdatenspeicherung
Bitte mal innehalten
Ronald Gläser

Der Europäische Gerichtshof hat – wie zuvor das Bundesverfassungsgericht – die Vorratsdatenspeicherung für grundrechtswidrig erklärt. Das Gesetz hatte IT-Firmen in der EU dazu verpflichtet, alle Verbindungsdaten ihrer Kunden für den Staat „auf Vorrat“ zu speichern. Stasi-Chef Erich Mielke hätte seine helle Freude daran gehabt.

Immer wieder versuchen Politiker, ihre Macht über die Bürger auszuweiten. 2005 wurde das Luftsicherheitsgesetz geschaffen, das es der Regierung erlaubt hätte, im Fall eines mutmaßlichen Terroranschlags ein Flugzeug samt seiner Passagiere abzuschießen. Das mußte von Karlsruhe ebenso gestoppt werden wie die generelle Videoüberwachung auf Straßen (2009) oder eben besagte Vorratsdatenspeicherung (2010). Wir können nur hoffen, daß das Gericht auch bei der Bestandsdatenauskunft, die Unternehmen zur Herausgabe sämtlicher Paßwörter und Pin-Codes ihrer Kunden verpflichtet, hart bleibt. Unsere Abgeordneten sollten das Urteil nutzen, um innezuhalten und zu prüfen, ob diese ständigen Exzesse eines Überwachungsstaates nötig sind? Wollen sie wirklich eine Orwellsche Ordnung schaffen, in der jeder fürchten muß, daß alles, was er tut und sagt, gespeichert und später gegen ihn verwendet werden kann?

Es wäre besser, der Staat konzentrierte sich darauf, Kriminalität wie Einbrüche, Taschendiebstähle und Gewaltdelikte präventiv zu bekämpfen, statt Millionen Unschuldige unter Generalverdacht zu stellen.

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