© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  16/14 / 11. April 2014

Meldungen

Protest: Bundeswehr soll nicht in die Frauenkirche

DRESDEN. In Sachsen regt sich Widerstand gegen einen geplanten „musikalischen Gottesdienst“ der Bundeswehr in der Dresdner Frauenkirche. Dabei soll am 30. April ein Musikkorps aus Erfurt spielen. Wie die Dresdner Neuesten Nachrichten am 5. April berichteten, haben 20 aktive und ehemalige Mitarbeiter der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens ein Protestschreiben an Landesbischof Jochen Bohl und das Pfarrbüro der Frauenkirche gerichtet. Darin beantworten sie die Frage, ob in einer „so symbolträchtigen Kirche“ die Bundeswehr als Veranstalter eines Gottesdienstes auftreten darf, mit einem „klaren Nein“. Die Unterzeichner begründen ihre Haltung mit der Trennung von Staat und Kirche. Außerdem gelte Militärmusik bei der Bundeswehr als Form der Imagepflege. Gottesdienste seien aber „grundsätzlich kein Ort für Imagepflege und Werbung in eigener Sache“. Selbst wenn ein militärisches Musikkorps fromme Lieder spiele, erinnere das daran, „daß Kirchen mit Feldgesangbüchern und Heldendenkmalen die Kriege nicht nur verharmlost, sondern auch verherrlicht haben“. Zu den Unterzeichnern des Briefes gehören unter anderem Pfarrer und Kirchenmusiker. In dem Protestschreiben heißt es weiter, Soldaten könnten selbstverständlich am kirchlichen Leben teilnehmen und Gottesdienste mitfeiern: „Aber der dienstliche Auftrag der Bundeswehr endet spätestens vor der Kirchentür.“ Der Kommandeur des Bundeswehr-Landeskommandos Sachsen, Oberst Michael Knop, wertet den Gottesdienst dagegen als Zeichen an die Zivilbevölkerung: „Wir Soldaten fühlen uns als Teil der Gesellschaft in Dresden und in Sachsen.“ (idea/JF)

 

Einigung mit Kunstsammler Gurlitt

BERLIN. Der Kunstsammler Cornelius Gurlitt (81) erhält unbelastete und ihm gehörende Werke zurück, die bei ihm im Frühjahr 2012 beschlagnahmt worden waren. In „gesichertem Gewahrsam“ bleiben jene Bilder aus dem „Schwabinger Kunstfund“, für die ein Verdacht auf NS-verfolgungsbedingten Entzug (Raubkunst) oder auch indirekt in Fällen der sogenannten entarteten Kunst nicht ausgeschlossen werden kann. Für diese Werke ermöglicht Gurlitt „auf dann freiwilliger Basis“ eine Provenienzrecherche. Das geht aus einer Vereinbarung hervor, die Vertreter des Bayerischen Justizministeriums und der Kulturstaatsministerin mit Cornelius Gurlitt und seinem Rechtsanwalt getroffen haben. (tha)

 

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