© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  20/14 / 09. Mai 2014

Lesereinspruch

Abschreckung

Zu: „Der ‘Fall Gurlitt’: Unter die Räuber gefallen“ von Thorsten Hinz (JF 17/14)

Auf Empfehlung eines Freundes habe ich die JUNGE FREIHEIT zur Hand genommen, um mir ein Bild von ihr zu machen – und bin über alle Maßen empört über diese Kolumne auf der Titelseite, welche abschreckender nicht wirken konnte! Der Autor bedient sich des Mittels der unzulässigen Verkürzung von Sachtatbeständen, um eine umstrittene Rechtsauffassung im Zusammenhang mit der rechtsstaatlichen Behandlung des Themas „Beutekunst“ darzulegen.

Nicht der deutsche Staat ist hier „ein Staat, der rechtlos wie eine Räuberbande“ auftritt. Vielmehr hat dieser dafür Sorge zu tragen, daß an den Opfern begangenes Unrecht durch die nationalsozialistischen Schergen, sprich Rückgabe der Beutekunst an die rechtmäßigen Eigentümer, erwirkt wird, sofern dies nach sieben Jahrzehnten noch möglich ist. Gurlitt ist Besitzer dieser Beutekunst, Hehlerware, wenn auch möglicherweise in gutem Glauben erworben. Eigentümer jedoch ist er nicht, wenn die Werke aus der Bildersammlung anderer Menschen durch Enteignung entrissen worden sind.

Dr. Stefan Wenzel, Oestrich-Winkel

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