© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  30/14 / 18. Juli 2014

Löschen leichtgemacht
Google: Eine Anleitung zum Entfernen eines Suchmaschineneintrages beim globalen Marktführer
Henning Hoffgaard

Google hat damit begonnen, Links und aus seiner Suchmaschine zu löschen. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der Mitte Mai entschieden hatte, daß Bürger in der Europäischen Union kontrollieren dürfen, was Internetsuchmaschinen bei der Eingabe ihres Namens anzeigen. Gewonnen hatte den Prozeß ein Spanier, der durchsetzen wollte, daß ein Zeitungsartikel zu seiner mehr als zehn Jahre zurückliegenden Zwangspfändung nicht mehr angezeigt wird. (JF 22/14)

Das Urteil stellt Google vor ein Problem. Mehr als 70.000 Anträge auf Löschung von Einträgen sind mittlerweile bei dem amerikanischen Unternehmen eingegangen. Jeder einzelne davon muß von Google überprüft werden. Fall für Fall. Auf entsprechend lange Bearbeitungszeiten müssen sich die Antragsteller gefaßt machen. Das Ausfüllen des Antrags ist dabei vergleichsweise einfach. Google hat eine spezielle Internetseite eingerichtet. Hier ein paar Tips zum richtigen Ausfüllen:

Der Ausweis muß eingescannt werden

Schritt 1: Suchen Sie bei Google „Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht“ und rufen Sie über einen der Treffer die dazu passende Seite ( https://support.google.com/legal/contact/lr_eudpa?product=websearch&hl=de ) auf. Achtung: Google selbst verlinkt nicht dorthin. Wer etwa nach „Google Löschantrag“ sucht, wird nicht fündig.

Schritt 2: Geben Sie das Land an, dessen Gesetze auf Ihren Antrag anwendbar sind. In der Regel geht es dabei um das Land, in dem sie sie Ihren Wohnsitz haben.

Schritt 3: Geben Sie ihren Namen und eine E-Mailadresse ein, über die Google Sie erreichen kann. Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie eine Bestätigungsmail des Konzerns, daß ihr Antrag geprüft wird.

Schritt 4: Als nächtes werden Sie aufgefordert, die Internetseiten anzugeben, die nicht mehr bei Google angezeigt werden sollen. Hierbei ist es auch möglich, mehrere Internetadressen anzugeben. Achten Sie darauf, daß der Link vollständig ist.

Schritt 5: Begründen Sie ihren Löschwunsch in dem dazugehörigen Feld. Google ist ausdrücklich dazu verpflichtet worden, auch Einträge zu löschen, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Eine juristische Argumentation ist deswegen nicht zwingend nötig.

Schritt 6: Google benötigt zur Identifizierung einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein oder ähnliches). Am einfachsten ist es, den Ausweis einzuscannen und als Bilddatei anzufügen. Sie sind dabei dazu berechtigt, alle Angaben zu schwärzen, die nicht zur Identifizierung notwendig sind. Etwa Alter und Wohnort. Google hat angekündigt, alle Ausweiskopien innerhalb von einem Monat zu löschen und keine Daten zu speichern oder weiterzugeben.

Schritt 7: Das aktuelle Datum und den Namen eintragen und auf „Senden“ klicken. Nun wird der Antrag von Google bearbeitet.

Politikersünden werden nicht gelöscht

Unklar ist bisher noch, was passiert, wenn Google einen Antrag ablehnt. Grundsätzlich steht jedem Bürger in diesem Fall das Recht zu, vor Gericht zu ziehen. Doch ein Prozeßrisiko bleibt. Besser wäre es, zu warten und sich an die geplanten Schiedsstellen der Bundesregierung zu wenden. Möglicherweise auch an den neuen Lösch-Beirat, den Google ins Leben gerufen hat. Ihm gehört aus Deutschland Sabine Leutheusser-Schnarrenberger an.

Soviel hat Google bereits verraten: „Wirtschaftliche Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmißbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten“ sollen nicht gelöscht werden. Zudem kündigte das Unternehmen an, die Löschungen nur für die EU-Ableger der Suchmaschine, also etwa google.de, zu entfernen. Auf google.com werden die beanstandeten Seiten weiterhin zu finden sein. Betroffen von dem Urteil ist allerdings nicht nur Google. Es gilt für alle Suchmaschinen, die in der EU einen Firmensitz oder eine Geschäftsstelle betreiben. Also etwa auch Yahoo. Google allerdings hat einen Marktanteil von mehr als 90 Prozent.

Foto: Löschantrag, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Ex-Justizministerin sitzt im „Lösch-Beirat“

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