© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  35/14 / 22. August 2014

Ministerium muß über Personalpolitik informieren
Informationsfreiheit: Nur durch eine Klage erhielt „Die Welt“ Einsicht in Unterlagen eines brisanten Falls
Ronald Gläser

Die Redaktion der Welt hat sich vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen das Bundesinnenministerium durchsetzen können. Das Haus muß brisante Informationen über einen Mitarbeiter preisgeben, dessen Existenz erst durch den Fall Sebastian Edathy bekanntgeworden ist. Es geht um einen leitenden BKA-Kriminaldirektor, der ebenso wie Edathy kinderpornographisches Material in Kanada bestellt hat.

Der Mann ist 2012, also schon vor dem Bekanntwerden des Falles Edathy, aufgeflogen. Er war zu 120 Tagessätzen verurteilt und gefeuert worden.

Allerdings hat das Fehlverhalten nicht zum Verlust der „ungewöhnlich üppigen Beamtenpension“ geführt, wie die Welt schreibt. Der damals 58jährige sei in den Ruhestand versetzt worden.

Das ist atypisch und wirft Fragen auf. Zum Beispiel, wie sonst in solchen Fällen vorgegangen wird. Doch derlei „Fragen läßt sein Haus oft unbeantwortet“, beschwerte sich die Welt in einem Redaktionsblog über Minister Thomas de Maizière. Das Gericht hat nun entschieden, daß das Amt nicht berechtigt sei, „die begehrte Auskunft zu verweigern“.

Seit Juli beschäftigt sich auch ein Untersuchungsauschuß mit dem Fall Edathy, der zur Entlassung von Innenminister Hans-Peter Friedrich geführt hatte.

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