© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  37/14 / 05. September 2014

Niemanden ausgrenzen
Schleswig-Holstein: Streit um Aufnahme eines Gottesbezugs in die Landesverfassung / Abstimmung im Herbst
(idea/JF)

In Schleswig-Holstein wird der Streit um die Aufnahme eines Gottesbezugs in die künftige Landesverfassung heftiger. Im Herbst soll der Landtag über einen neuen Text abstimmen, in dem erstmals Themen wie der Schutz der digitalen Privatsphäre oder die Inklusion verankert werden. Umstritten ist die Frage, ob in der Präambel – ähnlich wie im Grundgesetz – ein Bezug auf die „Verantwortung vor Gott“ stehen soll.

Dagegen votiert die Initiative „Eine Verfassung für alle“, der sich führende Politiker von Grünen und SPD sowie Gewerkschafter und Wissenschaftler angeschlossen haben. Die Initiative argumentiert, daß sich eine wachsende Anzahl von Bürgern mit keiner Religion identifiziere. Die Landesverfassung solle eine „breite Wertebasis auf Grundlage humanistischer Werte, der Menschenrechte, des Friedens und der Gerechtigkeit“ enthalten. Dies sei wesentlich umfangreicher als eine religiöse Formel und könne als Bezugspunkt für alle Bürger dienen.

SPD-Ministerpräsident Torsten Albig und der Grünen-Abgeordnete Andreas Tietze, der auch der Synode der „Nordkirche“ vorsteht, hingegen befürworten den Gottesbezug.

Die CDU-Landtagsfraktion ist geschlossen dafür. Ihr kirchenpolitischer Sprecher, Daniel Günther, weist die Argumente der Gegner zurück: „Ein Gottesbezug grenzt niemanden aus. Die von uns vorgeschlagene und beispielsweise auch von den islamischen Religionsgemeinschaften unterstützte, aus dem Grundgesetz übernommene Formulierung tut dies schon gar nicht.“ Der Katholik weist darauf hin, daß allein rund 60 Prozent der 2,8 Millionen Schleswig-Holsteiner einer Kirche angehören.

Widerstand gegen den Gottesbezug gibt es bei der FDP, den Piraten und dem Südschleswigschen Wählerverband (SSW). Der Landtag wird namentlich über den Verfassungsentwurf abstimmen; er muß mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Mindestens 46 der 69 Abgeordneten müssen also für den Gottesbezug votieren. CDU und SPD haben jeweils 22 Sitze im Landtag, die Grünen zehn, die FDP und die Piraten je sechs sowie der SSW drei. (idea/JF)

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