© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  43/14 / 17. Oktober 2014

Meldungen

Schleswig-Holstein streicht Gottesbezug

KIEL. Der schleswig-holsteinische Landtag hat den Gottesbezug aus der Landesverfassung gestrichen. 61 der 66 Abgeordneten, darunter die große Mehrheit der CDU-Parlamentarier, stimmten für eine entsprechende Präambel, die ohne den Satz „in Verantwortung vor Gott und den Menschen“ auskommt. Zuvor hatte die Union versucht, einen Kompromißvorschlag durchzusetzen, der eine Gotteserwähnung beinhaltete. Der Antrag verfehlte jedoch die Zweidrittelmehrheit. Die Gegner eines Gottesbezugs hatten vor allem angemahnt, daß die Verfassung für Bürger aller Religionen und auch Atheisten offen sein müßte. Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) hatte sich für einen Gottesbezug in der Präambel stark gemacht. Kirchenvertreter zeigten sich enttäuscht von der Entscheidung.

„Es hätte gute Gründe gegeben, den Gottesbezug in die Präambel aufzunehmen“, sagte der Bischof des Sprengel Schleswig und Holstein, Gothart Magaard, der evangelischen Nachrichtenagentur Idea. (ho)

 

Kirchweyhe: Anwälte fechten Urteil an

VERDEN. Der Prozeß um den Mord an Daniel S. könnte neu aufgerollt werden. Der junge Mann war im März 2013 im niedersächsischen Kirchweyhe verprügelt worden und starb an den Folgen der Verletzungen. Der Täter Cihan A. wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Nun fechten seine Anwälte das Urteil an. Sie begründen dies mit Drohungen aus der rechtsextremen Szene gegen den Richter. „Für mich ist das Urteil kontaminiert“, sagte einer der Anwälte des Täters nach Angaben des Spiegels. „Wenn man im nachhinein von der Bedrohung hört, denkt man: Die hat gewirkt.“ Eine faire Verhandlung gegen Cihan A. sei wegen der Bedrohungen nicht möglich gewesen, da die Verteidigung von diesen Drohungen erst zu spät erfahren habe. Andernfalls hätten sie Zeugen anders befragen und einen Befangenheitsantrag stellen können, argumentieren die Anwälte. Nun muß der Bundesgerichtshof das Urteil prüfen. Laut Verteidigung sei allerdings frühestens im November mit einer Entscheidung zu rechnen. (ho)

 

CSU: Thomas Goppel spricht zu Parteirebellen

München. Die CSU-Basisbewegung „Konservativer Aufbruch“ hat für den kommenden Montag zu einer ersten öffentlichen Veranstaltung nach Rott am Inn eingeladen (Gasthaus Stechl, 19 Uhr). Gastredner ist der frühere bayerische Staatsminister und Landtagsabgeordnete Thomas Goppel (CSU). Der „Konservative Aufbruch“ war im Sommer mir einem Manifest an die Öffentlichkeit getreten, in dem die Initiatoren eine Rückbesinnung der CSU auf ihre christlichen und konservativen Wurzeln fordern (JF 27/14). (ms)

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