© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  46/14 / 07. November 2014

Meldungen

Erstmals Strafzinsen auf deutsche Sparguthaben

Altenburg. Die Skatbank hat Strafzinsen auf Guthaben über 500.000 Euro eingeführt. Kunden der Bank, die einen größeren Betrag auf dem Tagesgeld parken, müssen 0,25 Prozent Zins an die Bank abführen. Bei Girokonten beträgt die Summe, ab der Strafzinsen fällig werden, zwei Millionen Euro. 2012 hat es solche negativen Zinsen bereits bei deutschen Staatsanleihen gegeben. Nun sind auch normale Sparer ab einer gwissen Höhe davon betroffen. Ein Manager der Deutschen Bank warnte in der Welt am Sonntag: „Das dürfte angesichts der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank bald keine Seltenheit mehr sein.“ (rg)

 

Bearbeitungsgebühren jetzt zurückfordern

Berlin. Die Verjährungsfrist für zu Unrecht erhobene Bearbeitungsgebühren für Kreditverträge in den Jahren von 2004 bis 2011 läuft zum Jahresende ab. Der Bundesgerichtshof hatte im laufenden Jahr zugunsten von Kreditnehmern geurteilt, daß Banken ihnen eventuell erhobene Zusatzgebühren erstatten müssen. Schließlich kassieren sie auch Zinsen von den Kreditnehmern. Damit ist 2014 eine dreijährige Verjährungsfrist eingeleitet worden. (rg)

 

Zahl der Woche

400.000 jährliche Kontrollen. Auf diese Zahl will die Künstlersozialkasse ihre bislang „nur“ 70.000 Kontrollen ausweiten. Der Grund: Es muß mehr Geld in die Kasse kommen. Das Zwangsumlagesystem verspricht sich 32 Millionen Euro zusätzlich. (Quelle: „Impulse“ 11/14)

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