© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  46/14 / 07. November 2014

Neues Hochschulgesetz in NRW: An der kurzen Leine des Staates
Staatsauftrag Gleichstellung
(wk)

Seit dem 1. Oktober 2014 gilt in Nordrhein-Westfalen ein neues Hochschulgesetz. Dieses sorgt nach Ansicht des Kölner Wissenschaftsrechtlers Christian von Coelln dafür, daß „die Leine des Staates“ deutlich kürzer werde als bisher, womit es gegen das Grundgesetz verstoße: Wissenschaftsfreiheit erfordere nämlich „eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen freie Wissenschaft“. In Nordrhein-Westfalen sollen die Hochschulen in Zukunft aber „eher modellhafte Orte zur Realisierung partikularer Gerechtigkeitsvorstellungen denn Stätten der Forschung und Lehre sein“. Dies betreffe insbesondere die angestrebte Gleichstellung von Mann und Frau im Hochschulbereich, welche längst auf eine „einseitige Frauenbevorzugung“ hinauslaufe und „nicht mit dem grundgesetzlich vorgegebenen Prinzip der Bestenauslese vereinbar“ sei. Für ebenso unsinnig hält von Coelln die weitgehende Abschaffung der studentischen Anwesenheitspflicht, die angeblich „in gravierender und außerordentlich belastender Weise in grundsätzliche Rechte der Studierenden“ eingreife (Forschung und Lehre, 10/2014). Und tatsächlich drängt sich hier der Eindruck auf, daß dieser Passus im Gesetz nur die Rache all der Bummelstudenten und Studienabbrecher ist, die im Politikbetrieb heimisch geworden sind.

www.forschung-und-lehre.de

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