© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  04/15 / 16. Januar 2015

Kein Grund zur Sorge …
Nachgehakt: Wird über die Proteste gegen eine Islamisierung Deutschlands berichtet, fehlt fast nie das einschränkende „angebliche“. Ist dieser Zusatz gerechtfertigt? Eher nicht, wenn man folgende Fakten wahrnimmt, die JF-Autor Michael Paulwitz zusammengetragen hat
Michael Paulwitz

Demographie

Die moslemische Wohnbevölkerung in Deutschland ist in den vergangenen vier Jahrzehnten rasant gewachsen: Von 500.000 im Jahr 1972 über 1,2 Millionen (1976), 2,7 Millionen (1995) und drei Millionen (2000) auf gegenwärtig zwischen vier und viereinhalb Millionen. Ihnen stehen etwa dreitausend Moscheen und Gebetsräume zur Verfügung, dreimal so viele wie Anfang der Neunziger. Rund zwei Drittel der Moslems in Deutschland sind Sunniten vor allem türkischer Herkunft; dazu verzeichnen die Statistiken eine halbe Million meist ebenfalls türkischer Aleviten. Bis 2030 wird ein Anstieg auf 5,5 Millionen oder 7,1 Prozent der Gesamtbevölkerung prognostiziert.

Der etwa fünfprozentige moslemische Bevölkerungsanteil in Deutschland verteilt sich regional und nach Alterskohorten unterschiedlich. Bremen hat mit zehn Prozent den höchsten moslemischen Bevölkerungsanteil, gefolgt von Hamburg, Berlin und Nord-rhein-Westfalen mit jeweils acht und Hessen mit sieben Prozent.

Bei den Geburten beträgt der Anteil von Kindern mit moslemischem Hintergrund bereits mehr als zehn Prozent, im Ruhrgebiet ist fast jeder vierte Schüler islamischen Glaubens. 25 Prozent der Moslems insgesamt und fast ein Drittel der Moslems aus dem Nahen Osten sowie aus Süd- und Südostasien sind jünger als 15 Jahre (Einwohner ohne „Migrationshintergrund“: 11 Prozent), etwa die Hälfte der Moslems in Deutschland ist jünger als 25 Jahre.

64,9 Prozent der Asylbewerber und 95 Prozent der Asylbewerber aus dem Hauptherkunftsland Rußland waren im Jahr 2013 moslemischen Glaubens. Zum Christentum bekannten sich nur 22,2 Prozent der Erstantragsteller.

 

Staatliche Privilegierung

Die Hansestädte Hamburg und Bremen haben Staatsverträge mit islamischen Religionsgemeinschaften abgeschlossen, Niedersachsen will nachziehen. Die Einführung islamischer Feiertage auf dieser Grundlage ist als nächster Schritt vorgesehen. Baden-Württemberg hat Islamvertreter anstelle von Heimatvertriebenen in die Rundfunkaufsichtsgremien berufen.

Nordrhein-Westfalen hat 2012 und Niedersachsen 2013 islamischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen eingeführt. Um genügend Lehrer zu gewinnen, sollen die 2003 vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Verbote des Kopftuchs als religiös-ideologisches Symbol für Staatsbedienstete gelockert oder aufgehoben werden. In Berlin wird „Islamischer Bekenntnisunterricht“ von der Islamischen Föderation angeboten, in Hessen haben sich Ditib und Ahmadiyya Muslim Jamaat beworben.

Für die flächendeckende Einführung islamischen Religionsunterrichts werden rund 2.000 Religionslehrer benötigt. Für ihre Ausbildung hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Einrichtung von Zentren für islamische Theologie an vier Universitätsstandorten gefördert: Tübingen, Münster/Osnabrück, Erlangen/Nürnberg und Frankfurt/Gießen.

Wo Parteien und Landesregierungen Politiker „mit Migrationshintergrund“ gezielt fördern, werden diese, wie Integrationsminister in Bund und Ländern, bevorzugt aus dem moslemischen Kulturkreis rekrutiert.

 

Bildung und Arbeitsmarkt

Die Erwerbsbeteiligung moslemischer Einwanderer liegt trotz geringeren Rentneranteils mit 33,9 Prozent weit unter dem der deutschen Bevölkerung (43 Prozent). Auch die Selbständigenquote ist deutlich niedriger. Die Transferrelation (ALG- und Hartz-IV-Empfänger pro Erwerbstätige) ist bei Muslimen mit 43 Prozent viermal höher als bei Einheimischen und EU-Bürgern; bei Einwanderern aus dem Nahen und Mittleren Osten beträgt sie sogar 66 Prozent.

50 Prozent der moslemischen Transferempfänger erklärten in einer Befragung 2009, daß die Befolgung religiöser Gebote auch bei der Arbeit wichtig sei, 15 Prozent entscheiden sich bei der Alternative „Arbeitsstelle oder Kopftuch“ für letzteres.

30 Prozent der moslemischen Einwanderer haben überhaupt keinen Bildungsabschluß, nur 14 Prozent Abitur. (Deutsche: 1,6 Prozent ohne Abschluß, 34 Prozent Abiturienten).

 

Lobbyverbände

44 Islamverbände nehmen als Lobbyorganisationen Einfluß auf in Deutschland lebende Muslime und auf die deutsche Politik. Der mitgliederstärkste Verband ist die 1984 gegründete Filiale der türkischen staatlichen Religionsbehörde Ditib, die als Großanbieter von „Integrationskursen“ fest in die Sozialindustrie integriert ist und von Politikern als Ansprechpartner umworben wird.

Der bereits 1973 gegründete Verband Islamischer Kulturzentren (VIKZ) beeinflußt sunnitische Muslime über Moscheegemeinden und soziale Einrichtungen wie Wohnheime. In Bremen und Hamburg ist der VIKZ als Religionsgemeinschaft bereits anerkannt. Der Zentralrat der Muslime vertritt zwar nur wenige meist nichttürkische Muslime, ist aber mit seinem Generalsekretär und seit 2010 Vorsitzenden Aiman Mazyek in Politik und Medien omnipräsent.

Die vom damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble 2006 initiierte „Deutsche Islamkonferenz“ bevorzugte von Anfang an die großen islamischen Lobbyverbände, die zu Gesprächspartnern auf Augenhöhe und mittelfristig zur kirchengleichen Körperschaft aufgewertet werden sollten. Das ursprüngliche Ansinnen von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, Extremismus und Gewaltprävention zum Schwerpunkt der Gespräche zu machen, wurde von den Verbänden sabotiert. Unter seinem Nachfolger Thomas de Maizière stehen „Partizipations“-Ansprüche der Verbände und ihre Umsetzung im Mittelpunkt. Unabhängige Einzelpersönlichkeiten wurden nicht mehr eingeladen.

 

Gesellschaftliche Privilegierung

Schulen sind ein Hauptkampfplatz für die Durchsetzung von Sonderrechten für Moslems. Schon vor Jahren hat die Hamburger Schulbehörde von Lehrern Rücksicht auf islamische Schüler während des Ramadans gefordert. Befreiungen moslemischer Mädchen vom Schwimmunterricht werden meist hingenommen. Der Ganzkörperbadeanzug („Burkini“) wird als Kompromiß akzeptiert; ebenso in öffentlichen Schwimmbädern, wo vielerorts Sonderbadezeiten nur für moslemische Frauen zu Lasten anderer Besucher eingerichtet und Fenster eigens verhängt werden.

Bisweilen geht entsprechenden Verbändeforderungen eine freiwillige „Selbst-Islamisierung“ voraus, wenn beispielsweise Schul- und Kita-Kantinen von Schweinefleisch gesäubert werden oder christliche Feste wie Ostern, Martinstag und Weihnachten durch „neutrale“ oder multikulturell angereicherte „Eier“-, „Lichter“- oder „Jahresend“-Feiern ersetzt werden.

Islamisches Recht („Scharia“) zieht über das Zivil- und Familienrecht immer häufiger in deutsche Gerichtssäle und die Sozialverwaltungspraxis ein. Nach dem Recht des Herkunftslandes geschlossene moslemische Vielehen werden in Erbschafts- und Versorgungssachen abweichend vom deutschen Recht akzeptiert. Immer wieder werden auch in Strafprozessen, z.B. bei Vergewaltigungs- oder Körperverletzungsdelikten in der Familie, „kulturelle Besonderheiten“ strafmildernd berücksichtigt.

In vielen Bundesländern, zuletzt in Baden-Württemberg, haben Islamverbände auch mit der Forderung nach mehr „islamkonformen“ Begräbnisstätten Erfolg. Dafür muß die aus Hygienegründen eingeführte Sargpflicht bei Bestattungen und die zeitliche Begrenzung der Totenruhe aufgehoben werden, trotz begrenzter Platzverhältnisse.

 

Kriminalität und Gewaltbereitschaft

In Berlin gehen zwanzig Prozent aller Gewalttaten auf das Konto von nur etwa eintausend türkischen und arabischen jugendlichen Intensivtätern. Auch bei Jugendkriminalität, Drogendelikten, Raubüberfällen, Körperverletzungen und organisierter Kriminalität sind Muslime überproportional stark vertreten. Insbesondere Deutschenhaß und deutschenfeindliche Gewalt sind im wesentlichen „ein kulturell moslemisches Problem“ (Heinz Buschkowsky).

Rund ein Viertel der in Deutschland lebenden Muslime ist nach einer 2010 veröffentlichten Studie zu Gewalttaten gegen Andersgläubige bereit. 24 Prozent der nicht- eingebürgerten und 15 Prozent der eingebürgerten Muslime im Alter zwischen 14 und 32 Jahren gelten als „streng Religiöse mit starken Abneigungen gegenüber dem Westen, tendenzieller Gewaltakzeptanz und ohne Integrationstendenz“ (2012).

Die Zahl der sunnitisch-islamistischen Salafisten schätzt Bundesverfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen für Ende 2014 auf 7.000, eine Verdreifachung binnen weniger Jahre. 450 von ihnen sollen als Dschihadisten nach Syrien ausgereist und etwa 150 bereits wieder zurückgekehrt sein.

 

Islamisierung des Abendlandes?

Phänomene wie die zuvor beschriebenen lassen sich in vielen anderen europäischen Ländern beobachten. In Staaten wie Frankreich und Großbritannien, die auf eine längere und intensivere moslemische Einwanderung zurückblicken, sind die Menetekel einer „Islamisierung des Abendlandes“ noch ausgeprägter:

Rassenunruhen mit bzw. zwischen asiatischen (aus Pakistan oder Bangladesch stammenden) und afrikanischen Einwanderern in England (Brixton 1981, Tottenham 1985, Blackburn u.a. 1992, Bradford 1995 und 2001, Birmingham 2005, London 2000, 2001 und 2010)

Wochenlange landesweite Unruhen in den Banlieues (Vorstädten) französischer Städte im Herbst 2005. Die ersten Unruhen gab es bereits 1981 in Lyon, Paris und Marseille, zuletzt 2007 in Villiers-le-Bel, 2010 in Grenoble oder 2012 in Amiens

Aufstände und Krawalle in moslemischen Einwanderervierteln von Stockholm (2010) und Malmö (2013) in Schweden

Ausrufung von „Scharia-Zonen“ mit „Scharia-Patrouillen“ in London und Marseille

Sexuelle Ausbeutung minderjähriger weißer Mädchen durch organisierte Banden moslemischer Einwanderer: „Loverboys“ in den Niederlanden (2009), Mittelengland (Prozeßserie 2011), Rotherham-Skandal in Nordengland: Tausendfacher Mißbrauch zwischen 1997 und 2014, von Sozialbehörden und Ordnungskräften aus „politischer Korrektheit“ jahrelang ignoriert und vertuscht

Unterwanderung von Schulgremien und Islamisierung von Schulen durch Islamisten in England, u.a. in Birmingham (2014)

„Tower Hamlets“: Ein Londoner Stadtteil mit hohem moslemischem Bevölkerungsanteil wird unter einem moslemischen Bürgermeister zur „Islamischen Republik“ (2010)

 

Parallelgesellschaften

Moslemische Einwanderer konzentrieren sich bevorzugt in einzelnen Stadtteilen wie Berlin-Neukölln, Duisburg-Marxloh und vielen anderen, in denen seit den siebziger Jahren geschlossene, von der einheimischen Bevölkerung weitgehend abgekoppelte Lebenswelten herangewachsen sind. Sozialbehörden, Polizei und Schule sind oft die einzigen Berührungspunkte zum deutschen Staat. Vielfach regeln Imame oder einflußreiche Clanchefs als „Friedensrichter“ einer moslemischen Paralleljustiz Streitigkeiten, auch bei schweren Straftaten, am deutschen Recht und an den deutschen Behörden vorbei.

Eheschließungen mit „Importbräuten“ aus der Heimat vergrößern und verfestigen die Parallelgesellschaften durch Einwanderung über Familienzusammenführung. Ehen werden im eigenen Kulturkreis arrangiert, häufig unter familiärem Zwang. Nur drei Prozent der türkischen jungen Männer und acht Prozent der türkischen jungen Frauen heiraten deutsche Ehepartner. Schulleiter berichten über zahlreiche Fälle, in denen junge Mädchen von der Schulbank weg während eines Aufenthalts in der Heimat der Eltern verheiratet werden.

Morde wegen „verletzter Familienehre“ (sog. „Ehrenmorde“) sind ein praktisch ausschließlich moslemisches Phänomen. Nur wenige spektakuläre Fälle werden bekannt, die Dunkelziffer ist hoch. Für den Zeitraum 1996 bis 2005 hat eine Studie 78 Fälle mit 109 Opfern untersucht. Den Tätern wird vor Gericht häufig „kultureller Rabatt“ bei der Strafzumessung gewährt.

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