© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  09/15 / 20. Februar 2015

Lesereinspruch

Binsenweisheit

Zu: „Aufgeschnappt / Ganz sportlich verwaltet“ von Matthias Bäkermann (JF 7/15)

Jeder Betrieb und jeder e.V. ist gesetzlich verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchführung zu unterhalten. Werden Personen gegen Entgelt beschäftigt, gehört dazu eine ebenso ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Abgesehen davon, daß das schon rein betriebswirtschaftlich selbstverständlich ist, ist eine einwandfreie Entgeltabrechnung ohne Kenntnis der zugrundeliegenden Arbeitszeit gar nicht möglich. Das gilt insbesondere dann, wenn Stundenlöhne gezahlt werden. Ohne Aufzeichnungen über Beginn und Ende einer Tätigkeit können in diesem Fall weder der Lohn noch Steuern oder darauf fällige Beiträge zur Sozialversicherung zutreffend ermittelt werden. Im Prüfungsfall würden Finanzamt oder Sozialversicherungsträger schmerzhafte Sanktionen verhängen, wenn entsprechende Unterlagen fehlten!

Als ehemaliger „Personaler“ kann ich nur staunend den Kopf schütteln, wenn ich sehe, höre oder lese, wie Betroffene diese betriebswirtschaftlichen Binsenweisheiten beweinen, und wie diese Befindlichkeiten dann auch noch medial hochgespielt werden!

Georg Becker, Bad Wimpfen

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