© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  10/15 / 27. Februar 2015

Vertriebenen- wird Zuwanderergesetz: Neue Willkommenskultur für Spätaussiedler
Deutsch ist nicht mehr erforderlich
(ob)

Im September 2013 ist das Zehnte Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes in Kraft getreten. Nach Einschätzung des Ministerialdirigenten Thomas Herzog, in dessen Unterabteilung des Bundesinnenministeriums so disparate Sachgebiete wie Aussiedlerpolitik und Deutsche Islamkonferenz ressortieren, handelt es sich dabei um die wichtigste Novellierung seit 1990. Zutreffend habe man in ihr die Verwandlung des Vertriebenen- in ein Zuwanderungsgesetz erkannt. Die Gesetzesänderung hat vor allem die Zuzugsmöglichkeiten von rußlanddeutschen Spätaussiedlern extrem ausgeweitet, indem sie die nachträgliche Einbeziehung von in Rußland verbliebenen Familienmitgliedern gestattete. Auf Sprachkenntnisse der Ehegatten oder Abkömmlinge vor Vollendung des 18. Lebensjahres verzichte die Neuregelung daher. Diese neue Chance zur Aussiedlung nehmen Betroffene nun verstärkt wahr (Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik, 11–12/2014). Waren 2010 nur 3.900 Anträge gestellt worden, stieg die Zahl der Aufnahmeanträge 2013 auf 10.900 und erreichte bis Oktober 2014 insgesamt 22.000. Eine Größenordnung, die für Herzog keine Akzeptanzprobleme bereite. Abgesehen davon, daß es sich hier um den Zuzug von integrationswilligen Deutschen nach Deutschland handelt.

www.zar.nomos.de

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