© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  15/15 / 03. April 2015

Blick in die Medien
Zwei Seiten der Regulierung
Ronald Gläser

Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß. So hält es der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Auf seiner Jahrespressekonferenz ging es mal wieder um das Leistungsschutzrecht, das 2013 auf Druck der Velegerlobby gegen Protest der Netzgemeinde durchgesetzt wurde. Es hat sich zum Rohrkrepierer entwickelt.

Die Veleger klagen über so viele Dinge: 79 Prozent von ihnen sehen sich durch Regulierung „erheblich beeinträchtigt“. Weitere zwölf Prozent schätzen diese Regulierung als „existenzgefährdend“ ein. Ursache gibt es genug: Mit dem Mindestlohn wurden Zusteller getroffen. Weitere Arbeitsschutzgesetze gehen ihnen auch gehörig auf die Nerven.

Seit 1999 ist die Zahl der Print-Titel um 39 Prozent auf 1.595 gestiegen.

Ein geplantes EU-Gesetz zum Datenschutz könnte die redaktionelle Arbeit behindern. Außerdem verbietet der Staat Firmen, für ihre Produkte zu werben, selbst wenn diese legal sind – etwa der Tabakindustrie. Außerdem versagt das deutsche Kartellrecht den Verlagen die Kooperation sogar bei Vermarktung und Vertrieb ihrer Produkte. Alles in allem wünschen sich die Verleger weniger Staat, damit ihre Geschäfte besser laufen.

Aber nicht immer. Wenn es gegen Google geht, dann kann es nicht genug Regulierung geben. Das Leistungsschutzrecht sei „deutlich zu schmal“, kritisiert Verbandschef Stephan Scherzer. Der Bundestag solle nachbessern im Sinne der Verlage und das Gesetz verschärfen. Bei der Gelegenheit könnte er dann auch gleich Google vorschreiben, in welcher Reihenfolge es seine Suchergebnisse anzeigt. Denn laut VDZ werden Google-Produkte einfach „an die erste Stelle gesetzt“. Das geht gar nicht. Kann der Staat da tatenlos zusehen?

Ja, er kann. Die Verlage kommen auch ohne Lex Google aus. Seit 1999 ist die Zahl ihrer Titel um 39 Prozent auf 1.595 gestiegen. Trotz Digitalisierung und Printkrise der Tageszeitungen. Auch für Google gilt, was VDZ-Präsident Scherzer gerne betont: „Meinungs- und Pressefreiheit sind eng mit unternehmerischer Freiheit verbunden.“

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