© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 17/15 / 17. April 2015

Meldungen

„Berliner Morgenpost“ und RBB kooperieren stärker

berlin. Die Zusammenarbeit zwischen der Berliner Morgenpost und dem RBB wird ausgebaut. Der öffentlich-rechtliche Rundfunksender beliefert die private Tageszeitung (früher Springer, jetzt Funke) nicht nur mit ausgesuchten Stories (JF 14/15), sondern auch mit Kurzausgaben seiner Nachrichtensendung „Abendschau“. Die Partner feierten die Kooperation als „Zusatznutzen für unsere User“ (Carsten Erdmann, Berliner Morgenpost) und als „Möglichkeit, neues Publikum zu gewinnen“ (Christoph Singelnstein, RBB). Damit verstärkt sich der Trend hin zur Quersubventionierung von Zeitungen und Zeitschriften durch semistaatliche Zwangsbeitragssender. So kooperieren NDR und WDR mit der Süddeutschen oder das ZDF mit der Wirtschaftswoche. (rg)

Islamisten hacken französischen Sender

paris. Der frankophone Sender TV5 Monde wurde vor einer Woche Opfer einer Hackerkampagne. Islamisten loggten sich am Mittwoch in das Netz des Senders ein, der neben Frankreich von der Schweiz, Belgien und Kanada betrieben wird. Die Hacker legten den Sendebetrieb und die Internetseiten lahm. Auf der Netzseite von TV5 Monde wurden Propagandavideos gezeigt. Die Täter verlangten, daß Frankreich den Angriff auf den IS im Irak einstellt. Sie drohten den Angehörigen von Soldaten, die „sich an die Amerikaner verkauft“ hätten: „Ihr habt die Chance, das Leben eurer Familie zu retten, nutzt sie!“ Die französische Regierung hat eine Offensive gegen Computerhacker angekündigt. Der Sender ist übrigens Opfer seiner eigenen Nachlässigkeit geworden: Möglicherweise gelangten die Täter in den Besitz der Paßwörter, weil diese ausgedruckt an einer Studiowand hingen, die vom Sender selbst während eines Interviews abgefilmt worden war. (rg)

Auskunftsklagen: Kein Informationsvorsprung

Berlin. Journalisten, die früher als andere um die Auskunft einer Behörde bitten, haben kein Recht darauf, auch bevorzugt behandelt zu werden und die Information vor ihren Konkurrenten zu erhalten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Fall entschieden, in dem ein Journalist beim Kanzleramt die Information vor allen anderen haben wollte, weil er der erste Antragsteller war. (rg)

VG 27 K 183.12 vom 12.03.2015