© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 17/15 / 17. April 2015

Edward Snowden II: Handlungsbedarf nach NSA-Affäre
Seit Jahren Völkerrechtsbrüche
(wm)

Die im Sommer 2013 von Edward J. Snowden enthüllten globalen Ausspähaktionen der US-Nachrichtendienste („NSA-Affäre“) offenbaren auch zwei Jahre später nach Ansicht des Bundesverwaltungsrichters Dieter Deiseroth noch einen „evidenten rechtspolitischen Handlungsbedarf“ (Deutsches Verwaltungsblatt, 4/2015). Trotz der Versicherung des damaligen Außenministers Guido Westerwelle, wonach eine bis dahin geheimgehaltene völkerrechtliche Verwaltungsvereinbarung von 1968 außer Kraft gesetzt worden sei, die bis dahin als legales Einfallstor für westalliierte Spähoperationen in Deutschland galt, sei es zweifelhaft, ob die Abhörpraxis beendet wurde. „Handlungsbedarf“ bestehe daher um so mehr, als die USA „seit Jahren Völkerrechtsbrüche begehen, soweit diese in ihrem nationalen Interesse zu liegen scheinen“. Deutsche Amtsträger sind hingegen grundgesetzlich daran gehindert, an gegen völkerrechtliche Normen verstoßenden Handlungen nichtdeutscher Hoheitsträger, wie an gezielten Tötungen von Terrorismus-Verdächtigen durch US-Drohnen, bestimmend mitzuwirken, also auch durch nachrichtendienstliche Hilfe. So wenig wie diese mögliche Kooperation rechtlich geregelt sei, so fraglich sei es, ob deutsche Staatsorgane ihren Verpflichtungen zum Schutz der Grundrechte deutscher Staatsbürger bis in den internationalen Raum hinein effektiv nachkämen.

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