© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 29/15 / 10. Juli 2015

Sanktionen gegen „Rassismus“ vor der Disko
Türpolitik
Christian Vollradt

Du kommst hier nicht rein!“ Fast jeder kennt, keiner hört sie gern, die Worte, mit denen einem resolute Türsteher den Zutritt zur Disko verwehren. Meistens bleibt die Begründung dafür aus. „Türpolitik“ nennt man das bisweilen harte Regiment, mit dem Diskothekenbetreiber die Zusammmensetzung der Nachtschwärmer-Gesellschaft steuern. Je härter der Einlaß, desto angesagter der Club, so die Faustregel. 

Niedersachsens rot-grüne Landesregierung will solcher Entscheidungsfreiheit – die im Kern Geschäftsfreiheit ist – nun einen gesetzlichen Riegel vorschieben und im Gaststättengesetz härtere Sanktionen gegen „Party Racial Profiling“ verankern. Leuten wegen ihrer ethnischen Herkunft oder mutmaßlichen Religionszugehörigkeit den Zutritt zu verwehren, ist dann eine Ordnungswidrigkeit, im Wiederholungsfall droht ein Verlust der Konzession. Die Anti-Diskriminierungsstellen jubeln.

Wer sein abendliches Tanzvergnügen nicht ausschließlich im Wolkenkuckucksheim sucht, weiß um das Balz- und Reviergehabe der Jungmannen einer bestimmten ethnisch-kulturellen Provenienz – und dessen Folgen. Mal schauen, wie es sich in der Praxis auswirkt, wenn die Wirte künftig weniger sieben, um nicht in Rassismusverdacht zu geraten. Bedeutet die neue „Willkommenskultur“ mehr Streß auf und neben der Tanzfläche, werden andere Gäste das einfachste und legalste Mittel der Diskriminierung wählen: sie bleiben weg.