© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 30/15 / 17. Juli 2015

Meldungen

Belgien verhilft Christen zur Flucht aus Aleppo  

BrÜSSEL. Mittels einer geheimgehaltenen Operation hat Belgien 244 syrischen Christen ermöglicht, aus der umkämpften syrischen Stadt Aleppo nach Belgien zu gelangen. Nach Angaben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt Flanderns (VRT) wurden die 70 ausgewählten Familien an der syrisch-libanesischen Grenze von Vertretern der belgischen Botschaft empfangen und anschließend nach Beirut gebracht. Inititiator der Aktion ist eine Gruppe um den Kinder- und Jugendpsychiater Peter Adriaenssens. Der Dozent an der Katholischen Universität Löwen fand mit seiner Idee die Unterstützung von Behörden und Politik. Im VRT-Gespräch unterstrich Adriaenssens, daß es in erster Linie darum gegangen sei, Familien mit schulpflichtigen Kindern aus Aleppo herauszubekommen: „Diese Leute wollen zuallererst wieder in ihre Heimat zurückkehren. Darin wollen wir sie bestärken, indem wir die Talente, die bei deren Kindern liegen, fördern.“ Theo Francken (N-VA), Staatssekretär für Asyl und Einwanderung erklärte, daß Belgiens Regierung keine Unterschiede zwischen der Religionszugehörigkeit mache – doch die Christen in Aleppo seien eben die „am meisten gefährdete Gemeinschaft“. (ctw)

 Flanderninfo.be




Kein Landerwerb für Ausländer 

Windhuk. Mit einem neuen Landgesetz will die marxistische namibische Swapo-Regierung den Erwerb landwirtschaftlichen Flächen durch Ausländer verbieten. Dies berichtet die in Namibia erscheinende Allgemeine Zeitung  (AZ) und verweist überdies darauf, daß ein Ausländer, der Agrarland dem Staat zum Verkauf anbieten wolle, dieses zuerst dem Staat oder danach an einen Namibier offerieren dürfe. Ähnlich verhalte es sich für den Fall, daß ein ausländischer Landbesitzer keine Erben vorweisen könne. Nicht nur auf dem Land, so das Blatt weiter, auch in den Stadtgebieten soll es Änderungen geben. Eine Novellierung von zwei Gesetzen soll ebenso „den Verkauf von Grundstücken durch Auktionen und den Besitz von städtischem Land durch Ausländer verbieten“. (ctw)

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