© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 31_32/15 / 24. Juli 2015

Lesereinspruch

Fehlende Sachkunde

Zu: „Rot-Grün gibt Jäger zum Abschuß frei“ von Bernd Rademacher (JF 26/15)

Es wäre an der Zeit, daß Bernd Rademacher seinen Jagdschein macht. Dann verstünde er die Jagdgesetze und die Natur besser. In seiner berechtigten Kritik an der Veränderung des Jagdgesetzes in NRW – wo BUND und Nabu mit ihren Ideologien Tier- mit Naturschutz sowie Kultur- mit Naturlandschaft verwechselen – spricht er davon, daß die Bejagung von Raubvögeln nun fast unmöglich sei. Greife sind aber bereits seit Jahrzehnten ganzjährig geschont, sie durften überhaupt nicht bejagt werden, unterlagen aber weiterhin dem Jagdgesetz. Geändert hat sich nur, daß sie nun aus dem Jagdgesetz genommen wurden. 

Aufgrund des zunehmenden Beutegreiferdrucks sollen zudem, so der Autor, Rebhuhn und Hase näher an Wohngebiete rücken. Auch dies widerspricht der Entwicklung, da die moderne Landwirtschaft den Niederwildbesätzen  sehr abträglich ist. Zudem bedauert der Autor die Freigabe zum Abschuß von Sika- und Muffelwild. Doch die Waidmänner vermögen sicher selber zu beurteilen (und zu handhaben), inwieweit sie die Bestände reduzieren möchten.

Matthias Rau, Elsfleth