© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 37/15 / 04. September 2015

Meldungen

ARD fordert weitere 400 Millionen Euro 

BERLIN. Die ARD verlangt mehr Geld. Der Finanzbedarf der Senderanstalt steigt in der kommenden Abrechnungsperiode (2017 bis 2020)  drastisch an. Trotz Auflösung milliardenschwerer Rücklagen will der Senderverbund weitere 99 Millionen Euro pro Jahr. Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor begründete dies so: „Gutes Programm kostet Geld.“ Er verwies auf gestiegene Kosten für Modernisierungen und die Tatsache, daß seit 2009 keine Beitragserhöhung erfolgt sei. Sollte die Etaterhöhung genehmigt werden, so wird eine Beitragserhöhung wahrscheinlich. Die jährlichen Mehreinnahmen im dreistelligen Millionenbereich, die durch den Rundfunkbeitrag derzeit erzielt werden, sind ohnehin schon verplant. (rg)

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Plasberg: Subventionen für Frauenrat aufgedeckt

KÖLN. Der Deutsche Frauenrat wird im wesentlichen aus Steuermitteln finanziert. Die Organisation erhielt allein im vorigen Jahr 584.000 Euro aus dem Haushalt des Familienministeriums. Dies berichtet das Wissenschaftsblog sciencefiles.org. Insgesamt flossen in drei Jahren mehr als 1,7 Millionen Euro an den Dachverband, der mit seiner ablehnenden Haltung in der Frage der Plasberg-Sendung vom 2. März 2015 für Aufregung gesorgt hatte. Der Frauenrat hatte sich die Argumentation einer konkurrierenden feministischen Lobbyorganisation aus NRW zu eigen gemacht und war fälschlicherweise sogar als Urheber der Programmbeschwerde dargestellt worden, die zur Sperrung der Sendung über Gender Mainstream geführt hatte (JF 36/15). (rg)





Bundesverfassungsgericht Razzien nicht grundlos

Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat Razzien bei Journalisten für unzulässig erklärt, wenn es den Behörden dabei um einen Whistleblower geht. Dies geht aus drei Beschlüssen vom Juli 2015 hervor, die nun veröffentlicht worden sind. Die Durchsuchung in Redaktionsräumen oder Wohnungen von Journalisten darf nicht vorrangig dem Zweck dienen, den Verdacht von Straftaten durch Informanten aufzuklären. In dem zugrundeliegenden Fall ging es um einen Verdacht auf Bestechlichkeit eines Polizeibeamten, der einen Journalisten mutmaßlich mit Informationen versorgt und dafür Honorare erhalten hatte. (rg)

1 BvR 1089/13, 1 BvR 1090/13 1 BvR 2480/13