© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 47/15 / 13. November 2015

Bundestag stimmt für Verbot kommerzieller Suizidbeihilfe
Es gibt kein gutes Töten
Martin Lohmann

Das Fatale an vermeintlich guten Argumenten ist, daß sie eben nur vermeintlich gut sind. Das gilt besonders für die Frage der Beihilfe zum Suizid. Dort ist die Mehrheit im Bundestag solchen Argumenten gefolgt. Selbstbestimmung und Freiheit – das sind Begriffe, die gut klingen. Warum also sollten Angehörige und Ärzte dabei nicht behilflich sein? Weil es eben in Wahrheit nicht um Selbstbestimmung und Freiheit geht, wenn das Subjekt der Selbstbestimmung und Freiheit genau diese Freiheit und Selbstbestimmung zerstört – durch Selbstzerstörung des Trägers dieser Freiheit.

Wer nur das Geschäft mit dieser Gefahr verbietet, verbietet eben nicht die Gefahr selbst. Nur das komplette Verbot hätte die Garantie vor Mißbrauch durch Beihilfe gesichert. Aber das scheint eine deutsche Gesellschaft zu überfordern, die sowohl den Tod nicht mehr begreift als auch das Leid nicht erträgt und aus der Realität zu entfernen sucht. Doch auch falsche Mehrheiten ändern nichts daran: Es gibt kein gutes Töten. Auch dann nicht, wenn es „schöner Tod“ heißt, also griechisch „Euthanasie“. Genau die wird jetzt, weil eben nicht konsequent verboten, schon bald als erlaubt empfunden werden. Und das ist mehr als nur fatal.






Martin Lohmann ist Vorsitzender des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL).

 www.bv-lebensrecht.de