© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 49/15 / 27. November 2015

Meldungen

Presserat rügt Anti-   FPÖ-Berichterstattung

Wien. Der österreichische Presserat hat die Berichterstattung des Magazins Profil über eine Wahlveranstaltung der FPÖ verurteilt. In einem Text hatte die Journalistin Christa Zöchling die Anhänger der Partei als „die häßlichsten Menschen Wiens“ beschimpft. Der Presserat sah darin eine „eindeutige Diskriminierung“ von FPÖ-Sympathisanten. Zöchling hatte geschrieben: „Es ist zum Heulen: die Menschen, die ihm zukreischen und wie sie aussehen. Es sind die häßlichsten Menschen Wiens, ungestalte unförmige Leiber, strohige, stumpfe Haare, ohne Schnitt, ungepflegt, Glitzer-T-Shirts, die spannen, Trainingshosen, Leggins. Pickelhaut. Schlechte Zähne, ausgeleierte Schuhe.“ Die Flüchtlinge seien dagegen ein „schönerer Menschenschlag“.  Eine „derartig intensive, pauschale Häufung negativer Attribute ist für sich betrachtet eine eindeutige Diskriminierung dieser Menschen“, urteilte das Gremium. (ho) 





Bundestag muß Lobbyvertreter nennen

BERLIN. Der Bundestag ist verpflichtet, Journalisten Auskunft über Lobbyisten im Bundestag zu geben. Dies geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg hervor. Konkret geht es um die sogenannten Hausausweise des Parlamentes. Diese werden vom Bundestag ausgegeben, nachdem ein Parlamentarischer Geschäftsführer einer Fraktion einen entsprechenden Antrag des Lobbyisten unterzeichnet hat. Während die SPD ihre Lobbyistenliste veröffentlichte, weigerte sich die Unionsfraktion mit Hinweis auf die informationelle Selbstbestimmung, die Daten herauszugeben. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Der Beschluß ist nicht anfechtbar. (ho)





Pressefreiheit: Vatikan zerrt Reporter vor Gericht

ROM. Zwei italienische Reporter müssen sich vor einem Gericht des Vatikans verantworten. Der Kirchenstaat wirft ihnen vor, sich geheime Dokumente angeeignet und diese veröffentlicht zu haben. Aus diesen ging hervor, daß die Kurie maßlos Geld verschwende. Auch drei ehemalige Mitarbeiter des Papstes müssen sich verantworten. Sie sollen die Akten an die Journalisten weitergegeben haben. Die Angeklagten sprachen von einem Angriff auf die Meinungsfreiheit. (ho)