© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 50/15 / 04. Dezember 2015

Blick in die Medien
Unfallgegner sind keine Urheber
Tobias Dahlbrügge

Das kennt jeder Pkw-Fahrer: Verkehrsrüpel mißachten „rechts vor links“, schneiden beim Reißverschluß oder bremsen abrupt ab, so daß eine Vollbremsung nötig wird. Kommt es zum Unfall, ist die Beweislage oft dürftig.

Armaturenbrett-Kameras (engl. Dashcams) bieten zwar keine höhere Verkehrssicherheit, aber die Möglichkeit zur Dokumentation. Mit den kleinen Windschutzscheiben-Kameras läßt sich das Verkehrsgeschehen aus der Fahrerperspektive aufzeichnen. Wenn es kracht, ist die Szene auf Video gesichert. Das war bislang zuviel Innovation für deutsche Politiker. Doch  langsam kommen nun Amtsgerichte dahinter, daß die kleinen Kameras Prozesse erleichtern können.

Das Amtsgericht Nürnberg gab einem Kläger recht, der die Zulassung seines Videos beantragte. 

„Überwachung“, „Datenschutz“, „Urheberrecht“ – so lauteten die juristischen Abwehrreflexe gegen die Kameras. Aber das Amtsgericht Nürnberg bewies nun Sinn fürs Praktische und gab einem Kläger recht, der die Zulassung seines Videos in einem Unfallprozeß beantragt hatte. Das Gericht befand, daß das Datenschutzgesetz nur die Überwachung durch stationäre Anlagen verbietet und von einer „Überwachung“ aus einem fahrenden Auto keine Rede sein könne.

Zudem sei die Beobachtung zur „Wahrnehmung berechtigter Interessen“ ausdrücklich erlaubt. Darüber hinaus bestehe dieses aber auch grundsätzlich in der Schaffung eines „aussagekräftigen Beweismittels“, das der „funktionsfähigen Rechtspflege“ diene.

Zum Thema Urheberrecht, mit dem die Ablehnung bislang begründet worden ist, erklärten die Richter, daß bei anschließend erstellten Fotos noch nie jemand nach dem Kunsturhebergesetz gefragt habe. Auch würde die „private Lebensgestaltung“ von Unfallgegnern nicht eingeschränkt oder jemand herabgewürdigt. Diese Entscheidung dürfte zu einer vermehrten Nachfrage nach Dashcams führen. Autofahrer sollten aber sicherheitshalber auf rechtliche Hinweise der Hersteller achten.