© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 04/16 / 22. Januar 2016

Ermächtigung ohne Gesetz
Unter Angela Merkels Regierung droht Deutschland die Ent-Parlamentarisierung
Nicolaus Fest

Es hat lange gedauert, nun scheint die Rechtswissenschaft aufgewacht. Nachdem anfangs nur der Staatsrechtler Rupert Scholz die Flüchtlingspolitik der Regierung öffentlich kritisierte, mehren sich jetzt die Stimmen. 

Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, beklagt „rechtsfreie Räume“ und eine „inakzeptable Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit“. Sein früherer Kollege Udo Di Fabio sieht „keine gesetzliche Grundlage“ für die Grenzöffnung, der Berliner Verfassungsrechtler Ulrich Battis „klare Verfassungsverstöße“. „Geltendes Recht“, so Battis, „wird fortwährend gebrochen“. 

Noch deutlicher formuliert es Michael Bertrams, einst Präsident des Verfassungsgerichts von Nordrhein-Westfalen. Er betrachtet die Entscheidung der Kanzlerin, die Grenzen zu öffnen, als klare „Kompetenzüberschreitung“, Ausdruck einer „selbstherrlichen Kanzler-Demokratie“. Sein geschichtsschweres Fazit: „Merkels Alleingang war ein Akt der Selbstermächtigung.“

Damit erinnert Bertrams an 1933, und nicht ohne Grund. Das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten beendete die Gewaltenteilung, indem es der Reichsregierung gesetzgeberische Befugnisse einräumte. Das Parlament war dadurch überflüssig, die Ermächtigung des Reichskanzlers Hitler ein Akt der Selbstabschaffung. 

Ganz Ähnliches ist auch im vergangenen Herbst passiert: Eine Verlagerung der Rechtssetzung auf die Exekutive des Kanzleramts, begleitet und ermöglicht durch einen staatspolitischen Selbstmord des Parlaments. Die Entscheidung Angela Merkels und der Regierung, mit der Grenz-öffnung die klare Regelung des Grundgesetz-Artikels 16a (kein Asylanspruch bei Einreise aus sicheren Drittländern) sowie Dublin II außer Kraft zu setzen, erhob das Faktische zur normativen Kraft. „Deutschland kann keine 3.000 Kilometer Grenzen schützen“, verkündete die Kanzlerin, aber was sie meinte, war etwas anderes: Wenn die Realität aus ihrer Sicht alternativlos ist, bedarf es auch keiner Debatte, keines parlamentarischen Mitwirkens. Wenn je ein Regierungschef das Parlament als überflüssige Schwatzbude behandelte, dann diese Kanzlerin. 

Und das Parlament fügte sich. Ohne Protest verzichtete es auf sein vornehmstes Recht, alle grundlegenden Entscheidungen des Gemeinwesens zu treffen. In der wichtigsten Frage seit der Wiederbewaffnung, essentiell für die Zukunft dieses Landes wie auch, das zeigen die entsetzten Reaktionen der Nachbarn, für die Zukunft Europas, hatte der Bundestag kein Wort mitzureden – und er wollte es auch gar nicht. Statt ihre Rechte zu verteidigen, hielten die Abgeordneten still oder dankten sogar der Regierung für ihr humanitäres, wenn auch gesetzwidriges Vorgehen. 

Auch das Budgetrecht wurde, noch deutlicher als bei Banken- oder Eurorettung, vom Bundestag aufgegeben und abgeräumt: Nun erfahren Abgeordnete und Bürger wie nebenbei, daß die Öffnung der Grenzen allein für 2016 mindestens 17 Milliarden Euro kostet – und wohl noch mehr in kommenden Jahren. Doch für eine Debatte, ob man diese Ausgaben will, wer sie trägt und wo gekürzt wird, ist es zu spät. Denn die „Flüchtlinge“ sind im Land. 

Das Parlament hat abgedankt. 631 Abgeordnete sitzen im Bundestag, doch bis auf Peter Gauweiler erhob keiner seine Stimme gegen Rechtsbruch und Entmachtung. Niemand außer ihm wagte, dem Zeitgeist der Willkommenskultur zu widersprechen, die eigenen Verfassungsrechte zu verteidigen. Keine Aussprache wurde gefordert, keine Regierungserklärung. Es war eine Kapitulation, ein Staatsstreich unter tätiger Hilfe der Gestrichenen. Nicht einmal der wunderbar verschrobene Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes, der den Deutschen generös das Recht zum Widerstand einräumt, sollte jemand die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen wollen, konnte helfen. Wo kein Parlamentarier die Ordnung schützt, wo alle jubelnd mitmachen, ist auch ein solches Recht verloren. 

Doch liegt die Schuld nicht bei den Abgeordneten allein. Was „Flüchtlingskrise“ heißt, ist neben Staats- auch Mentalitätskrise. Denn die Zustimmung zu Merkels Kurs war groß, die Abgeordneten vollzogen den Willen der Mehrheit. Die Medien jubelten, ebenso Arbeitgeber und Gewerkschaften, auch die Kirchen und Wohlfahrtsverbände. Selbst Sport- und Heimatvereine fühlten sich plötzlich Wildfremden tief verbunden, ebenso prominente Sänger, Schauspieler, Musiker und Maler. Da fiel der Rechtsbruch nicht ins Gewicht, der Münchner Kardinal Marx erteilte ausdrücklich Absolution. 

Insofern kann man den Abgeordneten ihre Selbstaufgabe kaum verdenken. Sie wollten, wenn auch im schlechtesten Sinn, endlich einmal Volksvertreter sein, nicht nur Abgeordnete aus eigenem Recht und Hüter der Verfassung. Das ist ihnen geglückt. 

Insofern hat die einsame und rechtswidrige Selbstermächtigung der Kanzlerin auch ihr Gutes. Wie „Köln“ die Erosion der öffentlichen Sicherheit, so macht die fehlende Debatte um die Grenzöffnung die parlamentarische Erschöpfung deutlich: Die alten Verfahren sind nur noch Dekor, die Abgeordneten zur Selbstaufgabe bereit, Gewaltenteilungen durch Parteiabsprachen ausgehebelt. Konnten die Deutschen jahrzehntelang darauf bauen, daß der Bundestag funktioniert, sich die größten Torheiten im parlamentarischen Prozeß verschleifen, ist diese Hoffnung vergangen. 

Ein Bundestag, der sich selbst nicht ernst nimmt, ist kein Garant für Stabilität. So werden die Deutschen aufwachen, die Politik selbst in die Hand nehmen müssen. Oder es wird kein Aufwachen geben. 






Nicolaus Fest ist Journalist und Jurist. Er war bis September 2014 stellvertretender Chefredakteur der Bild am Sonntag.

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