© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 08/16 / 19. Februar 2016

Aufgeschnappt
Drastischer Widerstand
Matthias Bäkermann

Der Absatz 4 im Artikel 20 des Grundgesetzes hat es in sich:  Gegen jeden, der es unternimmt, unsere verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, „haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Wann und wo diese „Beseitigung“ jedoch konkret eintritt, dürfte bei zwei Juristen drei Meinungen hervorrufen. Und wie der Widerstand dann aussähe, beflügelt allenfalls die Phantasien.

Raimond Heydt, Chef der Piratenpartei im Havelland, setzt die Schwelle der Systemgefährdung eher niedrig an. Dafür kündigt er um so drastischere Maßnahmen des Widerstands an: „Wenn es hart auf hart kommt (...), werde ich auch nicht zögern, jeden einzelnen von Ihnen zu töten.“ In einer „persönlichen Erklärung“ reagierte er so auf die „Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes“, die er bei den Landratswahlen in Brandenburg wahrnimmt. Weil Heydt als Einzelbewerber vor der Zulassung zur Wahl Unterstützungsunterschriften vorweisen muß, schwanen ihm die Grundrechte in Gefahr. „Und die sind nicht verhandelbar“, erklärte der 42jährige vergangene Woche der Märkischen Allgemeinen. Um den Widerständler wird es plötzlich einsam: Politische Freunde wie Gegner haben sich allesamt distanziert, dazu ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft in Potsdam.