© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 10/16 / 04. März 2016

„Refugee-Selbsthilfe“ jenseits von Recht und Gesetz
Wie man das Bleiberecht ertrotzt
(ob)

Was in Deutschland erst ansatzweise in „selbstorganisierten Flüchtlingsinitiativen“ wie „Lampedusa in Hamburg“ oder dem „Camp“ am Berliner Oranienplatz zu beobachten ist, scheint in Frankreich und Belgien, seit geraumer Zeit auch in den Niederlanden, nahezu institutionalisiert. Ausgehend von einem irakisch-somalischen Groninger Zeltlager und der 2012 von Schwarzafrikanern gegründeten Amsterdamer Gruppe „We are here“ sei die „Refugee-Selbstorganisation“ nach Einschätzung des heftig mit diesen Phänomenen sympathisierenden Journalisten Tobias Müller inzwischen weit gediehen. Eine Chance auf Asyl hätten die vor Gericht durchweg gescheiterten und anschließend in die Obdachlosigkeit entlassenen Zuzügler zwar nicht. Aber jenseits von Recht und Gesetz glauben sie im Bündnis mit linksradikalen „HausbesetzerInnen und No-Border-AktivistInnen“ die Öffentlichkeit für die „politische Botschaft“ ihrer Forderungen gewinnen zu können (Informationszentrum Dritte Welt, 1-2/2016). Als Erfolg dieser Strategie gilt der Ende 2014 vom Europarat erpreßte Anspruch auch abgelehnter Asylbewerber auf „grundlegende Sozialleistungen“. Leider verführen Hollands Kommunen dabei sehr restriktiv, wie überhaupt das Thema „minimale Rechte“ bis hin zum „Bleiberecht“ bei den Regierenden in Den Haag noch „umstritten“ sei. 

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