© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 11/16 / 11. März 2016

Aufgeschnappt
Zu ätzend für den Dieb
Matthias Bäkermann

Die Bestimmungen sind eben so. Auf diesen Nenner ziehen sich die Wirtschaftskammer in Graz und die Prüfer der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (Auva) nun zurück. Vorangegangen war ein Kontrollbesuch bei einem Friseurbetrieb in der Innenstadt, über den die Kleine Zeitung am vergangenen Montag berichtete. Während sich die Friseurmeisterin gerade um ihre Kunden kümmerte, ermahnte sie ein Mitarbeiter der Unfallverhütung, weil einige Fläschchen Färbemittel, darunter Wasserstoffperoxid, im Salon griffbereit herumstanden. Es sei pro Kunde nur eine Flasche der gefährlichen Substanzen im Geschäft erlaubt. Als Begründung führte der gewissenhafte Kontrolleur auch die Verletzungen ins Feld, die sich ein Einbrecher bei Beschädigung der Flaschen zuziehen könnte. „Ich fragte ihn noch, ob das sein Ernst sei“, schüttelt die Grazerin gegenüber dem Blatt nachhaltig irritiert mit dem Kopf. 

Die Auva-Sachverständige Roswitha Hosemann ärgert sich über diesen „Blödsinn“, weist aber darauf hin, daß tatsächlich nur der Tagesbedarf ätzender Stoffe im Geschäft stehen dürfe. Doris Schneider von der steirischen Friseurinnung lobt im Prinzip das Auva-Engagement, stöhnt aber zugleich über „die Bürokratie, mit der ihre Branche zu kämpfen“ habe.