© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 13/16 / 25. März 2016

Bundesregierung für Verschärfung des Sexualstrafrechts
Problem liegt woanders
Heiko Urbanzyk

Situationen, in denen das Opfer aufgrund der überraschenden Handlungen des Täters keinen Widerstand leisten kann oder wenn das Opfer nur aus Furcht von Widerstand absieht, sind bisher sexual-strafrechtlich nicht erfaßt. 

Das soll sich „nach Köln“ ändern. Im Detail wird noch darüber gestritten, ob künftig ein einfaches „Nein!“ ausreichend Widerstand bedeutet und ob das Po- und Busengrapschen erst eine gewisse „Erheblichkeit“ erreichen muß oder nicht. Das Problem der aktuellen Debatte liegt jedoch woanders. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde erst nach den Ereignissen der Silvesternacht in Köln (und ganz Deutschland) wieder aufgegriffen. Von „Köln“ und der eindeutig identifizierbaren Täterherkunft ist weder in dem Gesetzentwurf samt Begründung noch in der politischen Debatte zur Gesetzesverschärfung die Rede. Aber hierauf kommt es an. 

Als potentielle Täter haben sich Menschen aus bestimmten Kulturkreisen herauskristallisiert. Diesen wäre durch entsprechende Verschärfungen im Asyl- und Ausländerrecht zu zeigen, daß die Konsequenzen einer Gesinnung, die Frauen als Freiwild betrachtet, schnell das Ende im Paradies bedeuten können. Statt dessen wird das Grapscher-Problem auf die gesamtgesellschaftliche Ebene gehoben – wo es vielleicht nicht ohne Grund ein Schattendasein führte.