© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 13/16 / 25. März 2016

Aufgeschnappt
Normen & Maßnahmen
Matthias Bäkermann

Besorgte Bürger, die in Anbetracht von Lageso-Flüchtlingskrise, polizeifreien Zonen oder Flughafenchaos in der Hauptstadt die staatliche Ordnung oder das Rechtsstaatsprinzip in Gefahr wähnten, dürfen sich entspannt zurücklehnen. Der Staat hat alles prima im Griff, wenigstens im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf. 

Wie es sich gehört, also mit Aktenzeichen, Anhörungsbogen und dreiseitigem Anschreiben, setzt jetzt (März 2016) das Bezirks-amt eisenhart den Paragraphen 56 des Ordnungswidrigkeitengesetzes durch. Der Missetäter, ein Anlieger eines ruhigen Wohngebiets mit Einfamilienhäusern, hatte nämlich „fahrlässig keine ausreichende Straßenreinigung vorgenommen (...). Auf dem Gehwegs- bzw. Grünbereich vor Ihrem Grundstück wurde verwelktes Laub festgestellt.“ Damit der gemäß Paragraph 4, Absatz 1, Satz 2 nach Straßenreinigungsgesetz Verpflichtete nun nicht etwa auf den Gedanken kommt, seine Verfehlung vom Kontrollzeitpunkt Mitte Dezember (!) abzustreiten, hat der Bezirk noch allerhand in der Hinterhand: „Entsprechendes Bildmaterial wurde gefertigt und dient dem Vorgang als Beweismaterial.“ Für 35 Euro, zahlbar innerhalb von zwei Wochen, kann der beschädigte Rechtsfrieden in Berlin indessen wieder ins Lot gerückt werden – wenigstens ein bißchen.