© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 13/16 / 25. März 2016

Meldungen

Slowakei: Fico schmiedet Vier-Parteien-Koalition

PRESSBURG. Dem sozialdemokratischen Premier Robert Fico ist trotz des schwierigen Wahlergebnisses, das acht Parteien ins Parlament brachte (JF 11/16), die Bildung einer Vier-Parteien-Koalition gelungen. Neben Ficos Smer-SD gehören die slowakisch-nationalistische SNS, die Ungarn-Partei Most-Híd sowie die christdemokratische Abspaltung #SIET zum künftigen Regierungsbündnis. Da vier Parlamentarier von #SIET und Híd die Koalition ablehnen, kann sich Fico nur auf 81 von 150 Stimmen verlassen. Parlamentspräsident soll der SNS-Chef Andrej Danko werden. Als Fico von 2006 bis 2010 mit der SNS regierte, brachen die deutschen, französischen und belgischen Sozialdemokraten sofort den Kontakt zu Smer ab. Auf EU-Ebene wurde die Mitgliedschaft im Parteienbündnis SPE suspendiert. (fis)





Ukraine: Übergroße Lenin-Statue abgetragen

SAPORISCHSCHJA. Eine zwanzig Meter hohe Lenin-Statue ist vergangene Woche von den Behörden im südukrainischen Saporischschja abgebaut worden. Die Arbeiten an dem 1964 aufgestellten Monument dauerten über 30 Stunden. Hunderte Schaulustige versammelten sich zu dem Ereignis auf dem zentralen Platz des Industriezentrums am Dnjepr. Das Denkmal für den Gründer der Sowjetunion in Saporischschja war das größte der Ukraine. Nach Angaben des Vorsitzenden des Ukrainischen Instituts für Nationales Gedenken in Kiew, Wolodimir Wjatrowitsch, habe der Staat seit 2013 mehr als 800 Lenin-Statuen abreißen lassen. In der Ukraine gilt seit Mai 2015 ein Gesetzespaket zur Entkommunisierung, das kommunistische Symbolik und Propaganda unter Strafe stellt. (ru)





Ungarn: Abschiebung nach Serbien rechtmäßig

LUXEMBURG. Die Abschiebung eines Pakistaners von Ungarn nach Serbien verstößt nicht gegen EU-Recht. Dies bestätigte vorige Woche der Europäische Gerichtshof (EuGH/C-695/15), vor dem der Asylbewerber geklagt hatte. Der illegale Einwanderer hielt sich zwischenzeitlich in der Tschechei auf, wurde aber wieder nach Ungarn ausgewiesen und sollte von dort nach Serbien zurückgeschickt werden. Der EU-Beitrittskandidat Serbien gilt als sicherer Drittstaat. Die Dublin-III-Verordnung gestattet es den Mitgliedsstaaten, Schutzsuchende, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, in ein solches Land auszuweisen. Ungarn hatte sich in dem Rechtsstreit mit dem Pakistaner auf die Dublin-III-Verordnung berufen und vor dem EuGH recht bekommen. Ein Mitgliedsstaat habe das Recht, „eine Person, die um internationalen Schutz nachsucht, in einen sicheren Drittstaat zurück- oder auszuweisen“, so der EuGH. (mv)

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