© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 16/16 / 15. April 2016

Meldungen

Syrer gesteht Anschlag auf Asylunterkunft  

BINGEN. Der Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Bingen ist aufgeklärt. Die Polizei nahm am Wochenende einen 26 Jahre alten Syrer fest, der die Tat eingeräumt hat. Der Asylsuchende hatte aus Frust über seine Unterkunft im Keller des Hauses Feuer gelegt und Hakenkreuze an die Fassade geschmiert. „Als Motiv gab der 26jährige die beengten Wohnverhältnisse in der Unterkunft an sowie die fehlende Zukunftsperspektive“, teilte die Polizei mit. Das Amtsgericht erließ Haftbefehl wegen schwerer Brandstiftung. Eine geplante Mahnwache „gegen Rechts“, zu der Stadt, Gewerkschaften und Kirchengemeinden sowie linke Gruppierungen aufgerufen hatten, fand am Sonntag trotz der Festnahme statt. „Wir haben ein Problem in Bingen. Es wäre falsch zu sagen, daß wir jetzt zur Tagesordnung übergehen können, weil diese Tat keinen rechtsradikalen Hintergrund hatte“, sagte der DGB-Kreisverbandsvorsitzende Sebastian Hamann. (ho)

 Kommentar Seite 2





Urteil: Frohnmaier setzt sich gegen Roth durch  

Köln. Der Vorsitzende der Jungen Alternative, Markus Frohnmaier, darf die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) mit Bezug zu den Übergriffen in der Silvesternacht in Köln als Mitvergewaltigerin bezeichnen. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Frohnmaier hatte in der ARD mit Blick auf die Ereignisse gesagt: „Meiner Meinung nach haben Leute wie Claudia Roth hier mittelbar mitvergewaltigt …nicht im juristischen Sinne, aber im übertragenen Sinne.“ Gegen diese Äußerungen hatte Roth einen Verbotsantrag gestellt. Die Richter werteten in ihrer letztinstanzlichen Entscheidung die Äußerung nun als „sachgerecht“; es habe „keine persönliche Diffamierung der Antragstellerin im Vordergrund“ gestanden. „Frau Roth ist mit ihrem Zensurversuch gescheitert“, sagte Frohnmaier der JUNGEN FREIHEIT. Roth beklage sich zu Recht über die Zensurversuche des türkischen Präsidenten Erdogan gegen den Satiriker Jan Böhmermann. Wenn sie hingegen selbst betroffen sei, „dann bewegt sich ihre Vorstellung von Meinungsfreiheit ungefähr auf dem Niveau des späten Osmanischen Reichs“, kritisierte Frohnmaier. (ms)





Bürgerbegehren in Hamburg auf der Kippe  

Hamburg. Die in Hamburg geplanten Bürgerbegehren gegen den Bau mehrerer Großunterkünfte für Asylbewerber stehen auf der Kippe. Die zuständigen Bezirksämter haben die Bürgerbegehren für rechtlich nicht zulässig erklärt, berichtet der NDR. Der Dachverband der Bürgerinitiativen, die seit Wochen gegen die Großunterkünfte kämpfen, kündigte an, gegen die Entscheidung vorzugehen. Anfang März hatten die Bürgerinitiativen inerhalb weniger Tage Zehntausende Unterschriften gegen den Bau der Großunterkünfte gesammelt (JF 11/16). (ms)