© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 17/16 / 22. April 2016

Lesereinspruch

Nicht unbeschränkt

Zu: „‘Ein Staatsmann muß so etwas aushalten’“ von Christian Schreiber (JF 15/16)

Mit Ihrer Darstellung bin ich nicht einverstanden. Dies beginnt schon bei der meines Erachtens falschen Überschrift. Obwohl in Anführungszeichen gesetzt, erweckt diese den Eindruck, als sei dies die Hauptinformation und die Meinung des Schreibers. Dem ist aber nicht so. Denn Erdogan – der Staatspräsident einer befreundeten Nation und eines wichtigen Nato-Partners – wurde auf vulgärste Art und deutlich unter der Gürtellinie persönlich beleidigt. Auch wenn Springer-Chef Döpfner die Provokation als Kunst bezeichnet. Ich finde es vielmehr bezeichnend, daß wir solche Sch...-Kunst mit unseren Rundfunkgebühren bezahlen. Es ist auch Unsinn, daß sich Erdogan mit seiner Kritik „keinen Gefallen“ getan habe. Genau umgekehrt wird ein Schuh daraus. Zudem verweist Ihr Autor (unter Berufung auf irgendwelche Politiker) auf die französische Satirezeitschrift Charlie Hebdo, um mitzuteilen, daß Satire alles dürfe. Auch das stimmt so nicht, wie ein Blick in das Grundgesetz (Art. 5 Abs. 2) beweist. Da ist von Schranken die Rede zum Schutze der Jugend und der persönlichen Ehre.

Richard Mandery, Bad Wurzach