© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 18/16 / 29. April 2016

Meldungen

Islam-Debatte erschüttert Grüne

STOCKHOLM. Die Debatte um den Umgang mit dem Islam hat die schwedischen Grünen in ihren Grundfesten erschüttert. Die Umfragewerte für deren Vorsitzende Åsa Romson und Gustav Fridolin sind rapide gesunken. Beide hatten Anfang der Woche angekündigt ihren Posten zur Verfügung zu stellen, so der Onlinedienst blogspot  schweden-nachrichten. Auslöser der Turbulenzen war grüne Bauminister Yasri Khan, der sich in der vergangenen Woche geweigert hatte, einer Journalistin die Hand zu schütteln. Für ihn seien derartige Berührungen mit dem anderen Geschlecht „sehr intim“, schrieb Khan in einem Beitrag für die Zeitung Nyheter24. Nach scharfer Kritik, auch aus seiner eigenen Partei, kündigte er an, sich aus der Politik zurückzuziehen. Er wolle jedoch weiter für eine „gerechte Gesellschaft“ kämpfen, kündigte Khan an. Auch die Vorsitzende des Jugendverbandes der Grünen, Seanur Taskin, stellte ihren Posten zur Verfügung. Laut blogspot hatte Taskin noch vor kurzem das Tragen eines Hidschab als „revolutionäres Freiheitszeichen der Frau“ verteidigt. (ho, ctw)





Philippinen : Abu Sayyaf enthauptet Kanadier

Ottawa. Kanadas Premierminister Justin Trudeau hat die kaltbütige Enthauptung der kanadischen Geisel John Ridsdel aufs schärfste verurteilt. Kanada werde alles dafür tun, daß die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen würden. Die islamistische Terrororganisation Abu Sayyaf, die einen Hauptteil ihres Kampfes auf den Philippinen durch Entführungen finanziert (JF 16/16), hatte 300 Millionen Pesos (ca. 5,7 Millionen Euro) als Lösegeld für den entführten 68jährigen Kanadier verlangt. Die Bezahlung hätte bis zum 25. April getätigt werden müssen. (ctw)





Klage eines Holocaust-Opfers abgewiesen 

KRAKAU. Ein polnisches Gericht hat die Klage eines Holocaust-Überlebenden gegen das ZDF wegen der Bezeichnung von Auschwitz und Majdanek als „polnische Vernichtungslager“ abgewiesen. Das Bezirksgericht in Krakau argumentierte am Montag, der Sender habe sich in der Causa von 2013 zweimal brieflich bei dem Kläger Karol Tendera und einer Erklärung auf der Internetseite „wirksam“ entschuldigt. Gleichzeitig erweiterte es den Katalog der Persönlichkeitsrechte um nationale Identität und Würde, indem es anerkannte, daß der Kläger durch die Wortwahl in diesen Gütern verletzt worden sei. Der Rechtsanwalt Tenderas, Lech Obara, wertete die Entscheidung auf der Facebook-Seite seiner Kanzlei als „wesentlichen Durchbruch“, denn ab jetzt hätten „andere in der Vergangenheit Geschädigte die Möglichkeit, weitere Prozesse zu führen“. Seine Kanzlei kündigte an, in Berufung zu gehen. (ru)