© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 19/16 / 06. Mai 2016

Leserbriefe

Zu: „Vom Wahnsinn umfächelt“ von Karl Feldmeyer, JF 18/16

Dubiose „Friedenssicherung“

Die Nato-Osterweiterung mit „Friedenssicherung“ gleichzusetzen finde ich seltsam, da die Nato Rußland, anders als Anfang der Neunziger vereinbart, konsequent quasi „umzingelt“. Wenn Hillary Clinton, im Wahlkampf nach der größten Gefahr für die USA gefragt, „Rußland“ antwortet, erscheint es mir als blauäugig, in der Nato ein den Frieden sicherndes Element zu sehen.

Kaj Vogt, Freiberg






Zum Leserbrief: „Regierung ohne Rechts-treue“ von Martin Stoffers, JF 18/16

Inkompetentes Besserwissertum

Dummerweise wird hier ein inkompetentes Besserwissertum ausgestellt! Im Grunde braucht man nicht einmal Jura studiert zu haben, um zu erkennen, daß der § 103 StGB ein ausländisches Staatsoberhaupt vor Beleidigung unabhängig davon schützt, wo es sich gerade aufhält: „Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt (...) beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe (...) bestraft.“ Das ist aus meiner Sicht, als Rechtsanwalt, an Eindeutigkeit kaum zu überbieten. Der einschränkende Einschub – „oder wer (...) ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält“ – kann sich schon aus Gründen der Sprachlogik nur auf ausländische Regierungsmitglieder beziehen, nicht aber auf Staatsoberhäupter. Wer dennoch Zweifel hat, sollte an einschlägiger Stelle in einem StGB-Kommentar nachlesen (etwa Schönke-Schröder Randnummer 3, Fischer Randnummer 1). 

Daß die Vorschrift, die bereits durch das Kontrollratsgesetz vom 30. Januar 1946 abgeschafft wurde und erst in den fünfziger-Jahren wieder eingeführt wurde, nicht nur überholt, sondern womöglich auch noch verfassungswidrig ist, steht auf einem anderen Blatt Papier und wäre allenfalls von den Verteidigern dieses Pseudokünstlers zu erwägen, der diese Diskussion losgetreten hat.

Bernd Brennecke, Burgdorf






Zum Schwerpunktthema: „Islam“, JF 17/16

Es fehlt der sufistische Luther

Es ist erfreulich, daß die Auseinandersetzung mit dem Islam deutlichere Formen annimmt. Dazu möchte ich einiges ergänzen: Die christliche Botschaft vom Kreuzestod und der Auferstehung Jesu im Neuen Testament ist eine klare Absage an jegliche Gewaltanwendung. Jesus sagte wörtlich bei seiner Gefangennahme: „Wenn ich wollte, könnte ich meinen Vater bitten und er würde mir Legionen schicken.“ Wenn die christlichen Kirchen in der Vergangenheit Macht- und Gewaltausübung praktizierten, verstießen sie gegen die zentrale Botschaft des Neuen Testamentes aus der Bibel. 

Wenn Moslems oder islamische Staaten Gewalt ausüben, sind sie bestätigt durch viele Suren aus dem Koran. Deswegen ist die Lehre des Islam eine potentielle Bedrohung unserer freiheitlich demokratischen und immer noch christlichen deutschen Gesellschaft. Wenn der Papst Moslems bei sich aufnimmt, hat er damit die Tugend der christlichen Barmherzigkeit praktiziert und noch lange nicht die Lehre des Islam bestätigt. 

Weiterhin gilt die Tatsache, daß die islamischen Gelehrten darauf achten, daß der Islam in seiner ursprünglichen Lehre (also mit den „Gewaltsuren“) erhalten bleibt. Es gibt zwar schon lange die Bewegung des Sufismus, eine „reformierte“ Form des Islam, die bewußt Gewaltfreiheit lehrt und lebt. Doch diese Bewegung wird bis heute in vielen islamischen Staaten heftig verfolgt. 

Ich glaube, daß erst eine offene und deutliche Auseinandersetzung im Islam mit den Gewaltsuren die Bedrohung durch den Islam auflöst. Diese Entwicklung zur Gewaltfreiheit wurde in Europa durch die Reformation Luthers in der Kirche in Gang gebracht.

Friedbert Erbacher, Uffenheim    




Zu wenige Punkte berücksichtigt

In den aktuellen Diskussionen über den Islam werden einige Blickpunkte nicht genügend berücksichtigt. Dies beginnt beim Universalanspruch des Islams durch seine Behauptung, „die beste Gemeinschaft unter den Menschen“ (Koran 3,110) zu sein, was den Gottesstaat auf Erden impliziert. Der Weg dorthin ist durch eine Zweiteilung der Welt in das Gebiet des Islams (dar al-Islam) und das Gebiet der Nicht-Muslime, der Ungläubigen, gekennzeichnet. Letzteres ist entweder „Gebiet des Krieges“ (dar al-harb) oder „Gebiet des Vertrages“ (dar al-ahd). Zudem kann der Islam nicht auf den religiösen Blickwinkel begrenzt werden, da dieser nach dessen Selbstverständnis unzulässig ist. Gemäß der Losung „al-Islam din wa daula“ ist der Islam zugleich Religion und politische Macht. Diese Einheit bestimmt alles politische und gesellschaftliche Leben.

Auch ist der Islam mit dem modernen Staat und dessen Prinzipien der Volkssouveränität, der Menschenrechte, dem Mehrparteiensystem und der Gesetzgebungsgewalt des Parlaments unvereinbar. Einzige Rechtsquelle sind der Koran und die Traditionen Mohammeds (Hadithe). Und schließlich wird die Behauptung, der Islam sei eine friedliche Religion, nicht dem islamischen Friedensbegriff gerecht. Friede herrscht demgemäß nur, wenn der Staat nach dem Koran (Scharia) regiert wird, Frieden im Weltmaßstab ist dann erreicht, wenn die Grenzen des islamischen Staates bis an die Grenzen der Erde gelangt sind. 

Zuletzt wird auch viel zuwenig auf den Begriff „Taquiya“ eingegangen. Er bedeutet „Vorsicht, Verstellung“ und ist die religiös sanktionierte Erlaubnis zur Täuschung und Verstellung in der Auseinandersetzung mit „Ungläubigen“.

Hermann Schubart, Marburg




Unqualifizierte Angriffe

Mit jedem Tag wundere ich mich mehr über die unqualifizierten Angriffe von Politikern aller Parteien oder auch einzelner Personen, die sich für kompetent erachten, zu behaupten, der Islam sei mit dem Grundgesetz kompatibel. Zwei Hinweise mögen genügen: zum einen die Untersuchung von Professor Albrecht Schachtschneider „Die Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam“ sowie die Dissertation des Schweizers Lukas Wick „Islam und Verfassungsstaat“. In einer Rezension dieser Studie kam der ehemalige Bundesverfassungsrichter E.-W. Böckenförde zu dem Schluß, daß der Staat dafür Sorge zu tragen habe, „daß (...) die Angehörigen des Islam in ihrer Minderheitenposition verbleiben, ihnen mithin der Weg verlegt ist, über die Ausnutzung demokratischer politischer Möglichkeiten seine auf Offenheit angelegte Ordnung von innen her aufzurollen.“ Dies sei die „Selbstverteidigung, die der freiheitliche Staat sich schuldig ist“ (FAZ vom 23. April 2009, Seite 35).

Vielleicht würde eine Lektüre gerade dieser Dissertation den Kritikern der AfD, um mit dem Evangelisten Matthäus zu sprechen, „das Maul stopfen“ (Mt. 22, 34, Luther-Übersetzung).

Prof. em. Dr. Karl-Heinz Kuhlmann, Bohmte






Zu: „Islam-Debatte / Ressentiments führen in die Irre“ von Dieter Stein, JF 17/16

Offiziöse Bemäntelung

Diesen Kommentar teile ich nicht. Ressentiments sind durch Fakten nicht unterlegte Vorurteile. Al-Qaida, Islamischer Staat, Boko Haram und wie diese Krebsgeschwüre alle heißen, leben nur konsequent aus, was ihnen ihr Gründervater ins Stammbuch geschrieben hat. Es hat schon vor der AfD einzelne Stimmen gegeben mit kritischen Beiträgen zur Vereinbarkeit von Grundgesetz und Islam (Ralph Giordano und andere), die sich über die offiziösen Sprach- und Denkregelungen hinwegsetzten.

Jochen Odendahl, Remscheid




Inkompatible Konzepte

Wie ich von einem Schweizer ägyptischer Abstammung weiß, beruht ein Großteil der von Ihnen genannten „Bindungskraft“ des Islams auf Unfreiheit, Gewalt und Unterdrückung. Bekanntlich wird im Islam der Abfall vom Glauben mit dem Tod bestraft. Das antiquierte westliche Konzept der Religionsfreiheit läßt sich darum nicht auf den Islam übertragen. Ayaan Hirsi Ali hat sich mittlerweile auch vom Islam distanziert und ist Atheistin. Hamed Abdel-Samad bestätigt, daß der Islam Religion und Ideologie in einem ist, und bestätigt damit die Aussagen von Beatrix von Storch. Die einzige Lösung ist der Vorschlag Abdel-Samads, die Religion zur Privatangelegenheit zu erklären. Dies impliziert, sich gegen den Bau von Großmoscheen mit Minaretten und die Akzeptanz der Vollverschleierung zu wehren. Statt des Appeasements gegenüber religiösen Fanatikern müssen wir in Deutschland und im Westen diejenigen unterstützen und schützen, die aus dem Islam austreten möchten. Wie die hohe Anzahl an Ehrenmorden zeigt, hat der Staat gerade hier komplett versagt.

Dr. Frank Lang, Freudenstadt






„Kein Schüren von Religionshaß“, Karlheinz Weißmann, JF v.22.4.16

Fragwürdiger Leistungskatalog

Arabische Kulturleistungen der Vergangenheit sollen nicht in Abrede gestellt werden. Wie es damit in der Gegenwart aussieht, ist eine andere Frage. Natürlich sind nicht alle Moslems Terroristen, aber so gut wie alle Terroristen sind Moslems. Religionshaß schürt man, wenn man die Welt in „Gläubige“ und „Ungläubige“ einteilt, die zu töten seien. In welchem islamisch regierten Staat werden die Grundrechte respektiert? Gibt es da nicht grausame Körperstrafen und Hinrichtungen? Wer diese Fragen stellt, schürt keinen Religionshaß. Schon Voltaire erkannte, daß der Koran „Angst, Haß, Verachtung für andere und Mord als legitimes Mittel zur Verbreitung und zum Erhalt dieser Satanslehre“ verbreite. Selbst Karl Marx warnte: „Der Islam ächtet die Nation der Ungläubigen und schafft einen Zustand permanenter Feindschaft zwischen Muselmanen und den Ungläubigen.“

Ernst H. Kratzsch, Rosengarten






Zu: „‘Bürgerliche statt radikle Antworten’“, im Gespräch mit Klaus-Peter Schöppner, JF 17/16

Der Erfolg ist nicht garantiert

Den Ausführungen von Klaus-Peter Schöppner ist voll und ganz zuzustimmen. Die Erfolge der AfD bei den letzten Landtagswahlen sind im wesentlichen der falschen Flüchtlingspolitik Merkels geschuldet. Sollte aber die CDU-Führung – nach Merkel – wieder den Weg zur Mitte der Parteienlandschaft zurückfinden, wäre der Zulauf zur AfD in Zukunft aus heutiger Sicht mehr als fraglich.

Dr. Fritz Krämer, Klein-Winternheim






Zur Meldung: „Böhmermann: Kubicki kritisiert Merkel“, JF 17/16

Ein viel skandalöserer Vorgang

Die Einmischung der Türkei in kulturelle Projekte in der EU ist ein viel größerer Skandal als die lächerliche Affäre Böhmermann. Bei Böhmermann geht es um die Strafverfolgung für eine Beleidigung, die für jeden Juristen eindeutig ist. Besonders absurd unter den vielen Solidaritätsadressen von Nicht-Juristen ist diejenige Kai Diekmanns, der für viel weniger schlimme Texte die taz vor einigen Jahren mit Schmerzensgeldforderungen überzog. Legte man die damals von Diekmann geforderten 30.000 Euro zugrunde, dann müßte Erdogan mindestens eine Million bekommen. 

Die Causa „Aghet“ hat eine ganz andere Qualität. Mit der Einmischung in das Projekt Aghet will die Türkei etwas verbieten, das außerhalb der Türkei völlig unstreitig ist: den Völkermord an den Armeniern als solchen zu bezeichnen. Ein klarer Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung, der Kunst und der Wissenschaft, selbst wenn es zu dieser Frage ernsthafte Gegenstimmen gäbe. Die Aghet-Organisatoren (und auch Böhmermann) können nur glücklich sein, daß die Türkei kein EU-Mitglied ist; sonst säßen sie nämlich per Europäischem Haftbefehl schon im Gefängnis in Ankara. Und das kann nun wirklich niemand wollen, selbst wenn man Böhmermann nur für peinlich hält.

Dr. Georg A. Wittuhn, LL.M. (McGill), Hamburg






Zum Schwerpunktthema: „Die Macht der Clans“, JF 16/16

Täter und Opfer verwechselt

Zur Diskussion über die Gewalt, die von ausländischen Immigranten ausgeht, möchte ich von meinen jüngsten Erfahrungen berichten: Junge Männer mit Migrationshintergrund greifen, zumindest hier in München, gezielt ältere deutsche Männer auf der Straße an, um sie zu beleidigen, zu demütigen oder gar zu schlagen. Leider bin ich selbst vor einiger Zeit Opfer einer solchen Attacke geworden. Beim Warten an der Bushaltestelle wurde ich von einem solchen Mann (ungefähr von dem Kaliber wie die in Ihrer vorletzten Ausgabe zum Thema Rocker abgebildeten freundlichen jungen Herren) ohne ersichtlichen Grund plötzlich beleidigt und bedroht („Dich alten Nazi mach’ ich sofort platt“). Als schwerbehinderter Rentner hatte ich mich daraufhin mittels meines Pfeffersprays gegen den Angreifer gewehrt und diesen außer Gefecht gesetzt, um mich zu schützen. Folge war jedoch , daß ich wegen „Gefährlicher Körperverletzung“ angezeigt, von der Staatsanwaltschaft angeklagt und mittlerweile vom hiesigen Strafgericht mit dieser Begründung zu einer allerdings noch nicht rechtskräftigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. 

Als alter, anständiger Bürger dieses Staates muß ich mich angesichts eines solchen Vorganges fragen, in was für einem Land wir mittlerweile leben. Es reicht offensichtlich nicht, daß die Regierung in Berlin in ungesetzlicher und verbrecherischer Weise das unkontrollierte Eindringen von kriminellen und parasitären Massen in unser Land und damit unsere Sozialsysteme zuläßt. In daraus folgenden Konfliktfällen macht sich die Justiz auch noch der Kumpanei mit ausländischen Straftätern schuldig, als wollten sie die Botschaft der Leitmedien nicht gefährden, die uns immer wieder einhämmern, wie wichtig und bereichernd jeder einzige „Migrationshintergründler“ für uns sei. 

Klaus Busse, München