© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 21/16 / 20. Mai 2016

Meldungen

GEZ: Kläger ziehen vor  das Verfassungsgericht

Karlsruhe. GEZ-Gegner bemühen jetzt das Bundesverfassungsgericht. Rechtsanwalt Sascha Giller aus Jena vertritt nach eigenen Angaben mehrere tausend Bürger im Kampf gegen die Zwangsabgabe. Fünf seiner Mandaten waren im März vor dem Bundesverwaltungsgericht mit ihren Anträgen gescheitert und legen nun Verfassungsbeschwerde ein. „Wir sehen eine Grundrechtsverletzung, weil Ein-Personen-Haushalte genauso belastet werden wie beispielsweise Fünf-Personen-Haushalte“, sagte Giller der JF. Ferner werde die individuelle Handlungsfreiheit durch die Rundfunkgebühr beeinträchtigt: „Da wird möglicherweise eine Zeitung nicht abonniert, weil die Abgabe gezahlt werden muß“, so Giller. Vermutlich wird der Fall aber erst 2017 beim Bundesverfassungsgericht verhandelt. (rg)





Störerhaftung soll abgeschafft werden

Berlin. Die Bundesregierung plant, die Störerhaftung abzuschaffen. Eine Neufassung des Telemediengesetzes sieht vor, daß Betreiber von Drahtlosnetzwerken (W-Lan) nicht mehr für Verstöße von eingebuchten Nutzern, beispielsweise gegen das Urheberrecht, haften. Damit könnten Cafés und andere Dienstleister ihren Kunden anmeldefreie Internetzugänge zur Verfügung stellen, so wie das außerhalb Deutschlands üblich ist. Das Gesetz soll im Herbst in Kraft treten. Es bedeutet einen Rückschlag für die Abmahnindustrie (JF 46/12), die Privatpersonen und Firmen für das Hochladen und Anbieten von Dateien abkassiert. Rechtsexperten sind sich allerdings noch nicht sicher, daß sich die Ermittlungspraxis wirklich ändert, und raten, mit dem Öffnen des eigenen Drahtlosnetzwerks noch zu warten. (rg)





EU-Kommission: Geoblocking bleibt

Brüssel. Schlechte Nachricht für Verbraucher: Die EU-Kommission hat von dem Vorhaben, sogenanntes Geoblocking zu verbieten, wieder Abstand genommen. Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf einen Verordnungsentwurf. Mittels Geoblocking beschränken Medienkonzerne wie Amazon oder Netflix die Rechte ihrer Kunden beim Zugriff vor allem auf Filme. Zunächst hatte die EU angekündigt, einen grenzenlosen Marktzugang schaffen zu wollen. Davon ist sie jetzt offenbar wieder abgerückt. (rg)