© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 22/16 / 27. Mai 2016

Zutritt der Woche
Eingeschränkte Bewegungsfreiheit
Marcus Schmidt

Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten kommen in der Regel ohne Probleme in den Bundestag: Sie erhalten einen eigenen Hausausweis.

Doch jüngst sorgte der Fall des Ex-RAF-Terroristen Christian Klar, der für den Linkspartei-Abgeordneten Dieter Dehm arbeitet, für Aufsehen. Klar wurde mit Hinweis auf Sicherheitsbedenken ein Hausausweis verweigert. In einem ähnlichen Fall gab es jetzt einen Kompromiß. Der NPD-Funktionär Uwe Meenen, der für den Europaabgeordneten Udo Voigt (NPD) tätig ist und dem ebenfalls der Ausweis verweigert wurde, darf nun doch in den Bundestag – allerdings nur mit Einschränkungen. Meenen kann vorläufig nur Voigts Büro und die Parlamentsbibliothek betreten. Darauf einigten sich der Bundestag und Meenen jetzt in einem Vergleich vor Gericht.