© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 24/16 / 10. Juni 2016

Meldungen

Gauck verzichtet auf zweite Amtszeit  

Berlin. Nach der Ankündigung von Bundespräsident Joa-chim Gauck, nicht für eine zweite Amtszeit zu kandidieren, hat die Nachfolgedebatte begonnen. Die Fraktionschefin der Linkspartei, Sahra Wagenknecht, forderte die SPD auf, bei der Auswahl des Kandidaten auf die soziale Ausrichtung zu achten. „Eine solche Persönlichkeit würde die Linke auf jeden Fall unterstützen, und wenn die SPD den Mut hätte, sie mit uns und den Grünen gemeinsam durchzusetzen, wäre das ein wichtiges Signal“, sagte Wagenknecht. Grünen-Chef Cem Özdemir sprach sich gegen eine Auswahl von Kandidaten nach Parteienkalkül aus. „Wir brauchen einen Präsidenten, der das gesamte Land zusammenhält“, betonte Özdemir. Die SPD wolle mit der Benennung eines eigenen Kandidaten abwarten, bis Kanzlerin Angela Merkel (CDU) einen Vorschlag unterbreite, berichtete die Bild-Zeitung unter Berufung auf Führungskreise der Partei. Die Union hatte zuvor angekündigt, einen eigenen Kandidaten aufzustellen. (ls)





Große Koalition einigt sich auf BND-Reform 

BERLIN. Mehrere Regierungsmitglieder und Bundestagsabgeordnete der Großen Koalition sollen sich auf eine Reform des Bundesnachrichtendienstes (BND) geeinigt haben, berichtete der Tagesspiegel unter Berufung auf Regierungskreise. Das Kanzleramt werde nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf fertigstellen, der noch vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen werden soll. Den ursprünglichen Reformentwurf hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) durch eine Intervention im März gestoppt, da er seiner Ansicht nach die Arbeit des BND etwa bei Spionage innerhalb der EU mehr als erforderlich reglementiere. (ls)





Richter monieren Jagdgesetz 

ARNSBERG. Das vor gut einem Jahr in Kraft getretene nordrhein-westfälische Landesjagdgesetz ist möglicherweise in Teilen verfassungswidrig. Dies geht aus einem Beschluß des Verwaltungsgerichts Arnsberg hervor. Wie am Freitag bekannt wurde, legten die Richter das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Demnach halten die Verwaltungsjuristen die Bestimmung, der zufolge ein spezieller nordrhein-westfälischer Schießleistungsnachweis für die Teilnahme an Bewegungsjagden auf Schalenwild jährlich zu erbringen ist, für verfassungswidrig. Mit dieser Regelung hat das Land Nordrhein-Westfalen nach Ansicht des Verwaltungsgerichts seine Gesetzgebungskompetenz überschritten. Gegen das Landesjagdgesetz waren bereits im Mai zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Landesjagdverband kritisiert das Gesetz als „eigentumsschädlich, ideologisch geprägt und gegen bewährte jagdliche Praxis gerichtet“ und will es mittels Volksinitiative kippen. (vo)