© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 25/16 / 17. Juni 2016

Meldungen

Türkischstämmige Politiker erhalten Schutz

Berlin. Nach Morddrohungen gegen Bundestagsabgeordnete türkischer Abstammung will das Auswärtige Amt die Parlamentarier umfassend über die Rechts- und Sicherheitslage in der Türkei informieren. Man sei jedoch weit davon entfernt, Reisewarnungen auszusprechen, dementierte das Auswärtige Amt entsprechende Medienberichte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Es obliege den Abgeordneten, wann und wohin sie reisen, stellte ein Sprecher klar. Nach der Armenien-Resolution hatte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan den elf türkischstämmigen Parlamentariern im Bundestag vorgeworfen, ihr Blut sei „verdorben“. Danach brach ein Sturm von Drohungen gegen die Abgeordneten los. Das Bundeskriminalamt versicherte unterdessen, man werde „alles Notwendige veranlassen, um die Sicherheit der Mandatsträger jederzeit zu gewährleisten“. (mv)





Meineid: Verfahren gegen Gysi eingestellt 

Hamburg. Die Staatsanwaltschaft in Hamburg hat das Verfahren gegen Gregor Gysi (Linkspartei) wegen des Verdachts auf eidesstattliche Falschversicherung eingestellt. Grund dafür sei der Mangel an Beweisen, teilte die Ermittlungsbehörde laut Nachrichtenagentur dpa mit. Dem ehemaligen Fraktionschef der Linkspartei war vorgeworfen worden, 2011 vor dem Landgericht Hamburg wahrheitswidrig versichert zu haben, er habe als Anwalt in der DDR niemals willentlich der Stasi über Mandanten oder andere Personen berichtet. In der Erklärung heißt es nun, seine eidesstattliche Versicherung sei nicht zu widerlegen. Gysi hatte sich damit gegen die Ausstrahlung der Dokumentation „Die Akte Gysi“ durch den NDR gewehrt. Bereits Ende August 2015 hatte eine Überprüfung ergeben, daß kein hinreichender Tatverdacht bestehe. Daraufhin hatte die Hamburger Justizbehörde eine Weisung von Generalstaatsanwalt Lutz von Selle aufgehoben, Anklage gegen Gysi zu erheben. Die Anzeigen ausgelöst hatten die frühere DDR-Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld und ein Anwalt. (ls) 





Landtag senkt Hürde für  Bürgerbeteiligung 

Schwerin. Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat eine Verfassungsänderung zugunsten von mehr direkter Demokratie beschlossen. So wird künftig die Unterschriftenhürde bei Volksbegehren von 120.000 auf 100.000 Wahlberechtigte gesenkt. Die Zustimmungshürde bei einfachen Gesetzen liegt künftig nur noch bei einem Viertel statt bei einem Drittel der Wahlberechtigten. Außerdem wurde die Frist für Unterschriften, die auf der Straße gesammelt werden, auf fünf Monate begrenzt. Für die Verfassungsänderung stimmten sowohl die Regierungsparteien SPD und CDU als auch die oppositionellen Fraktionen von Linkspartei und Grünen. Die rechtsextreme NPD kritisierte die Änderungen als „Effekthascherei“. (vo)