© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 29/16 / 15. Juli 2016

Integrationsgesetz
Roßtäuscherei
Felix Krautkrämer

Deutschland hat ein Integrationsgesetz, und alle sind glücklich. Die Bundesregierung, die Parteien, die Medien, die „Zivilgesellschaft“ und nicht zuletzt die Integrationsindustrie. Am meisten aber können sich nun illegale Einwanderer und abgelehnte Asylbewerber freuen. Denn fortan gilt: Wer es irgendwie über die deutschen Grenzen schafft, braucht kaum mehr zu fürchten, das gelobte Land der bedingungslosen Transferleistungen irgendwann wieder verlassen zu müssen – ganz gleich, ob er überhaupt asyl- oder anderweitig aufenthaltsberechtigt ist. 

Durch das Integrationsgesetz erhalten abgelehnte Asylbewerber einen einklagbaren Anspruch, in Deutschland bleiben zu dürfen, wenn sie einen Ausbildungsplatz vorweisen können. Eine Lehrstelle bedeutet drei Jahre Duldung. Danach winkt als sogenannter „Arbeitssuchender“ (sprich „Arbeitsloser“) ein weiteres sechsmonatiges Aufenthaltsrecht bei vollem Anspruch auf Sozialleistungen. Daß Behörden und Gerichte möglicherweise zuvor befunden haben, daß der Betroffene als abgelehnter Asylbewerber von Rechts wegen gar nicht hier sein dürfte, spielt somit keine Rolle mehr. Das Integrationsgesetz – angeblich beschlossen zur besseren Eingliederung von Einwanderern in die deutsche Gesellschaft – ist nichts als Roßtäuscherei. In Wahrheit bedeutet es einen weiteren entscheidenden Baustein bei der seit Jahren systematisch vorangetriebenen Aushöhlung des Asylrechts.